Wie Russland Chemiewaffen gegen ukrainische Soldaten einsetzt

Seit Beginn der Vollinvasion wurden bereits mehr als 13.000 Fälle dokumentiert, in denen gefährliche chemische Substanzen gegen die ukrainischen Verteidigungskräfte eingesetzt wurden. Dies berichtet der Generalstab der Ukrainischen Streitkräfte. Insbesondere geht es um Gasgranaten mit CS und CN.
Einsatz von Chemiewaffen
Am 11. Mai 2026 teilte das 225. separate Sturmregiment der Ukrainischen Truppen mit, dass russische Truppen eine Gasgranate von einer Drohne auf einen Unterstand mit ukrainischen Soldaten abgeworfen hätten. Letztere konnten den Unterstand rechtzeitig verlassen. Die Beweismittel übermittelten sie den zuständigen Behörden, um das Kriegsverbrechen festzuhalten. Das ist keineswegs ein Einzelfall. Dem ukrainischen Generalstab zufolge hat die russische Armee seit Beginn der Vollinvasion bereits in über 13.000 Fällen gefährliche chemische Substanzen gegen die ukrainischen Truppen eingesetzt. Allein im März 2026 gab es annähernd 400 solcher Angriffe. Am häufigsten waren sie im April 2025 — damals entfielen 894 solcher Attacken auf einen einzigen Monat. Im Generalstab heißt es, dass die russischen Truppen Reizstoffe zusammen mit traditionellen Feuerwaffen anwenden. Vor allem geht es hier um K-51 und RG-Vo-Tränengasgranaten, die mit CS und CN ausgestattet sein können.
CS ist Chlorbenzylidenmalononitril, das ist einer der am meisten verbreiteten Reizstoffe. CN ist Chloracetophenon, der älteste Typ von Tränengas. Beide Verbindungen können schnelle Reizungen der Augen, der Haut und der Atemwege auslösen, einen Menschen zeitweilig der Orientierung berauben oder ihn zwingen, einen Schutzraum zu verlassen. Eben deshalb ist ihr Einsatz an der Front besonders gefährlich. Das Zentrum zur Kontrolle und Prävention von Krankheiten in den USA zählt CS und CN zu den „riot control agents“ — chemischen Verbindungen, die Menschen durch Reizungen der Augen, des Mundes, des Rachens, der Lungen und der Haut zeitweilig außer Gefecht setzen.
Im März 2026 haben die Charkiver Staatsanwaltschaft und der ukrainische Sicherheitsdienst (SBU) neun Militärs der 136. separaten Gardemotorschützenbrigade der russischen Armee als verdächtig eingestuft. Ihnen wird vorgeworfen, in der Kriegsführung Mittel verwendet zu haben, die von internationalem Recht verboten sind. Es handelt sich um chemische RG-VO— und K-51-Granaten gegen ukrainische Soldaten in der Nähe des Dorfs Tiche im Gebiet Charkiv, die möglicherweise die Reizstoffe CS und CN enthielten. Nach Auskunft der Ermittlung ging der entsprechende Befehl vermutlich vom Kommandeur der Brigade, Ruslan Nasarenko, aus. Organisation und Leitung der Aktionen der Drohnenoperateure legen die Ermittler den Kommandeuren der Nachrichtendienst-Abteilungen zur Last. Für die Bereitstellung der Munition war nach Aktenlage der Leiter des ABC-Schutzdienstes, Alexander Kulikov, verantwortlich.
n den Augen der Sicherheitskräfte verstoßen diese Handlungen nicht nur gegen ukrainische Gesetze, sondern auch gegen internationale Normen, insbesondere gegen die Bestimmungen der Vierten Haager Konvention über Gesetze und Gebräuche des Landkriegs und gegen die Konventionen zum Verbot von Chemiewaffen. In der Ukraine drohen den Verdächtigen nach dem Artikel über Kriegsverbrechen bis zu zwölf Jahren Haft.
Russland hat wiederholt Phosphormunition angewendet. Das wurde bereits zu Beginn der Vollinvasion bekannt: Im März 2022 berichtete der Leiter der Militärverwaltung Donezk, Pavlo Kirilenko, vom mutmaßlichen Einsatz dieser Munition in Marinka, Krasnohorivka und Novomychajlivka. Danach wurden elf verletzte Zivilisten ins Krankenhaus gebracht, darunter auch Kinder. Im November desselben Jahres meldete Ukrinform mit Verweis auf den SBU, dass ein russischer Soldat in einem abgefangenen Gespräch die Anwendung von Phosphormunition gegen ukrainische Truppen bei Bachmut eingeräumt habe. Die Gefahr dieser Munition liegt in ihrer hochentzündlichen Wirkung: Weißes Phosphor kann umfangreiche Brände und schwere Verletzungen auslösen, und ihr Einsatz in bewohnten Gebieten oder gegen Zivilisten kann gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen.
Wie reagiert die Welt?
2024 und 2025 führte das Technische Sekretariat der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) drei technische Assistenz-Besuche in der Ukraine durch. Der Organisation zufolge bestätigten alle drei Besuche, dass in den Proben, die die ukrainische Seite im Kampfgebiet genommen hat, der toxische Reizstoff CS enthalten war.
Ebenso berichtete Associated Press unter Berufung auf niederländische und deutsche Nachrichtendienste, dass der Einsatz verbotener Chemiewaffen durch Russland in der Ukraine kein Einzelfall war, sondern regelmäßig stattfand. Nach ihrer Einschätzung war dies für die russischen Truppen „Standard und Gewohnheit“. Hierbei geht es vor allem um Chlorpikrin und CS gegen ukrainische Truppen, die sich in Schützengräben, Unterständen und anderen Schutzeinrichtungen aufhalten. Russland seinerseits hatte zuvor die Anwendung von Chemiewaffen bestritten.
Im Mai 2025 führte der Europäische Rat zusätzliche Restriktionen gegen drei Einheiten und Institutionen der Russischen Streitkräfte ein. In die Sanktionsliste aufgenommen wurden Truppen der ABC-Abwehr, das 27. Wissenschaftliche Zentrum und das 33. Zentrale Wissenschaftliche Forschungs— und Test-Institut im russischen Verteidigungsministerium. Grundlage für diese Entscheidung waren die Berichte der OPCW, die im November 2024 und im Februar 2025 veröffentlicht worden waren. Darin hieß es, dass in den Proben von der Frontlinie in der Ukraine Substanzen zur Bekämpfung von Massenunruhen gefunden worden waren, insbesondere CS und ähnliche Verbindungen. Es wurde betont, Russland habe keine glaubwürdige Erklärung für den weithin berichteten Einsatz dieser Stoffe zur Aufstandsbekämpfung vorgelegt. Vor diesem Hintergrund rief die EU die OPCW dazu auf, umgehend die Verantwortung für die nachgewiesenen Fälle der Anwendung dieser Substanzen als Methode der Kriegsführung festzustellen.
Was sagt das internationale Recht?
Die OPCW erklärt, dass es die Konvention zum Verbot von Chemiewaffen nicht gestattet, Mittel zur Aufstandsbekämpfung in der Kriegsführung einzusetzen. Das wird ausdrücklich in Artikel I, Punkt 5 der Konvention bestimmt: Den Teilnehmerstaaten ist untersagt, solche Substanzen im Kampf zu verwenden. Es geht um chemische Reizstoffe, die zu Friedenszeiten von Sicherheitsorganen verwendet werden können, z. B. zur Kontrolle der Masse. Unter Kampfbedingungen ändert sich jedoch ihr rechtlicher Status: Wenn sie gegen Soldaten im Kampf eingesetzt werden, gelten sie nicht mehr als „polizeiliche Mittel“, sondern als Chemiewaffen, die nach internationalem Recht verboten sind.
Artikel II Punkt 7 der Konvention definiert einen Stoff zur Bekämpfung von Unruhen als chemischen Stoff, der nicht als verbotener Stoff gelistet ist, aber eine schnelle Reizung der Sinnesorgane bewirken oder eine Person zeitweilig außer Gefecht setzen kann. Dieser Effekt verschwindet gewöhnlich schnell, wenn die Einwirkung aufhört. Zu dieser Kategorie können auch Reizmittel gehören, die in Gasgranaten genutzt werden.
Zugleich fordert die Konvention von den Staaten, alle toxischen chemischen Reizstoffe zu deklarieren, die sie zur Aufstandsbekämpfung zur Verfügung haben. Das ist zur internationalen Kontrolle erforderlich: Diese Mittel dürfen nicht zur Kriegsführung eingesetzt werden. Ihre Anwendung an der Front erfordert daher eine eigene Überprüfung, Fachgutachten und eine juristische Beurteilung.