Internationales Strafgericht: ein schöner Mythos oder eine unvollkommene Realität?

Am nunmehr vierten Jahrestag der Vollinvasion Russlands in die Ukraine denken wir an viele Geschehnisse zurück, die wir erleben mussten.
Mykola Komarovskyj25. März 2026UA DE EN ES FR RU

Ілюстративне зображення, © ХПГ Иллюстративное изображение, © ХПГ

Illustration © KHPG

Den letzten Winter mussten Millionen von Menschen in der Ukraine in scharfem Frost ohne Strom und Heizung verbringen. Die Frage nach der Verantwortlichkeit stellte sich daher jetzt mit besonderer Dringlichkeit.

Der fortdauernde Krieg lässt die Menschen immer mehr — und nicht ohne Grund — den Glauben an das internationale Recht insgesamt und insbesondere an das internationale Strafrecht verlieren. Jeder Leser hat schon die Frage gehört oder auch selbst gestellt, ob das internationale Recht überhaupt funktioniert.

Obwohl Staaten, einzelne internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft und viele andere sich aufrichtig darum bemühen, den Aggressor zur Verantwortung zu ziehen, werden sie dabei mit erheblichen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert. Wird man sie überwinden können?

Die Welt bis zum 20. Jahrhundert: Pax Impunitatis (Welt der Straflosigkeit)

Um die obige Frage zu beantworten, müssen wir vor allem auf die Geschichte zurückgreifen.

Bis zum 20. Jahrhundert war eine internationale strafrechtliche Verfolgung keineswegs die Regel, sondern eine seltene und singuläre Ausnahme. Für die Staaten waren Krieg und Gewalt ein politisches Instrument, sie konnten gegen eigene Bürger und Untertanen nach Belieben in einer Weise vorgehen, die nach heutigen Kriterien eindeutig als Verbrechen gilt.

Einzelne Forscher ziehen bestimmte historische Beispiele heran, die einerseits die Probleme sichtbar machen und andererseits eine Art Prototyp der Verantwortlichkeit zeigen.

So fand 1268 der Prozess gegen Konradin von Hohenstaufen statt. Er war ein anschauliches Beispiel dafür, wie Justiz als politisches Instrument genutzt werden kann. Obwohl es formal ein Gerichtsprozess war, ging es de facto darum, einen politischen Konkurrenten auszuschalten. Später bezeichneten Forscher den Prozess als Beispiel für pervertierte Justiz, weil er nicht dem Recht, sondern opportunistischen Zielen diente.

Ein anderes, noch deutlicheres Beispiel für die Idee internationaler strafrechtlicher Verantwortung ist das Verfahren von 1474 gegen Peter von Hagenbach in Breisach. Ein amerikanischer Jurist und Wissenschaftler für internationales Recht, Professor Grigory C. Gordon, bezeichnete dieses Verfahren als „epochalen Präzedenzfall“ und wies darauf hin, dass Breisach und Nürnberg, trotz der Unterschiede im Ausmaß, vieles gemeinsam haben. Hagenbach war vom Herzog von Burgund zum Gouverneur ernannt worden. Während der Besatzung der Stadt ging er mit extremer Brutalität vor, es kam zu Morden, Vergewaltigungen und Plünderungen, die selbst für die damaligen Zeit schockierend waren. Nach einem lokalen Aufstand wurde er gefangen und vor Gericht gestellt.

Es ist wichtig, dass das Gericht sich aus Vertretern einiger verbündeter Städte zusammensetzte, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dem Heiligen Römischen Reich angehörten, darunter auch aus der Schweiz. Nicht weniger von Bedeutung ist das Prinzip, dass das Gericht eine Verteidigung nicht akzeptierte, die sich auf die Ausführung von Befehlen einer höheren Instanz berief.

Dennoch behielt die so genannte Realpolitik das Übergewicht gegenüber dem Recht. Das Beispiel von Napoleon I. Bonaparte, der nach seiner Niederlage eben nicht vor Gericht gestellt, sondern nach St. Helena verbannt wurde, bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Souveränität und ein Ausgleich der Kräfte spielten eine größere Rolle als die Idee internationaler Verantwortlichkeit.

Nach dem Ersten Weltkrieg

Der Erste Weltkrieg gab einen ernsthaften Anstoß, Wege zu finden, um Verantwortliche haftbar zu machen. Der Vertrag von Versailles sah ein Verfahren gegen Wilhelm II. wegen „schwerer Verletzung der internationalen Moral“ vor. Allerdings kam es nicht zu dem Tribunal. Die Niederländer wollten den Kaiser nicht ausliefern, und die Leipziger Prozesse demonstrierten, dass der reale politische Wille, ihn zu bestrafen, fehlte.

Zugleich wandten die Istanbuler Prozesse wegen der Verbrechen gegen die armenische Bevölkerung erstmals die Formel „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ an, die danach weiter entwickelt wurde; heute ist das eines der grundlegendsten internationalen Verbrechen. Allerdings standen politische Kompromisse und eine Amnestie einer realen Verfolgung und Verurteilung der Schuldigen im Wege.

Nürnberg und Tokio: die Geburt des internationalen Strafrechts

Das Geschehen im Zweiten Weltkrieg führte zu einem Durchbruch in der Frage der Verantwortlichkeit für internationale Verbrechen. Das Nürnberger Tribunal und das danach eingerichtete Internationale Militärtribunal für den Fernen Osten (später als Tokioter Tribunal bekannt) veränderten das allgemeine Paradigma: Von nun an konnte man sich nicht mehr auf die staatliche Immunität berufen, stattdessen wurde das Prinzip der persönlichen Verantwortung, insbesondere der höchsten politischen Staatsführung entscheidend.

Indes gab es Vorbehalte gegen diese beiden Tribunale. Sie wurden als „Siegerjustiz“ kritisiert, und die Prozess-Standards jener Zeit unterschieden sich deutlich von den heutigen. So gab es etwa beim Nürnberger Tribunal nur vier Richter, gestellt von den Siegermächten, also den USA, Großbritannien, der UdSSR und Frankreich, während ihre Zahl beim Tokioter Tribunal auf elf erhöht wurde.

Trotz der genannten Mängel markierten allein die Schaffung und die Durchführung dieser beiden Tribunale, wie gesagt, einen Übergang zu einem absolut neuen Paradigma.

Internationaler Strafgerichtshof

Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) war in der Tat ein Ereignis von historischer Tragweite. Erstmals in der Menschheitsgeschichte entstand ein nicht provisorisches, sondern ständig agierendes internationales Organ, das berechtigt ist, Personen wegen schwerster internationaler Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen — wegen des Verbrechens der Aggression, wegen Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Das Römische Statut, die Grundlage der Arbeit des IStGH, ist ebenfalls ein singuläres Dokument. Es ist das Ergebnis eines schwierigen Kompromisses der Staaten. Jede seiner Normen, die in einem einzigen Dokument vereint sind, ist das Produkt eines politischen Ausgleichs zwischen dem Streben nach universaler Jurisdiktion und dem Unwillen der Staaten, Abstriche an ihrer Souveränität zu akzeptieren sowie der Polyphonie der Rechtssysteme in der ganzen Welt.

Jedoch hat der IStGH auch seine eigenen Probleme. Es ist leicht zu sehen, dass sich zum heutigen Stand die meisten Gerichtsverfahren gegen Länder mit unzureichend entwickelten Institutionen richten, während seine Möglichkeiten bei großen geopolitischen Akteuren äußert begrenzt sind.

Dabei geht es nicht nur darum, dass die Staaten keine Verantwortung tragen wollen, wie das recht oft verkürzt ausgedrückt wird. Beispielsweise sind die USA dem Römischen Statut nicht nur aus politischen Gründen nicht beigetreten. Auf juristischer Ebene hat das Römische Statut niedrigere Standards der Strafverfolgung als die Verfassung der USA, was eine Ratifizierung unmöglich macht. Zugleich könnte eine Erhöhung der Standards des Römischen Statuts auf ein so hohes Niveau den Prozess erheblich erschweren und bewirken, dass es unmöglich wird, überhaupt jemanden zur Verantwortung zu ziehen.

Mythos oder Realität?

Wie aus dem Obigen hervorgeht, ist das internationale Strafrecht keineswegs ein reiner Mythos. Andererseits kann man nicht behaupten, dass es ein ideales System ist, denn es ist recht jung und befindet sich noch in der „Entwicklungsphase“ mit allen Mängeln und Konsequenzen daraus.

Es ist das Ergebnis der ziemlich langen historischen Entwicklung, die einen willkürlichen und nichtlinearen Charakter hat und in der das Recht ständig mit der Politik konkurriert. Es wird durch die Souveränität der Staaten eingeschränkt, hängt von ihrer Kooperation ab und verfügt bisher noch nicht über eigene Zwangsmechanismen. Allerdings kann es bereits auf das Verhalten von Personen einwirken, wie der Haftbefehl gegen den russischen Staatsführer Vladimir Putin zeigt.

Artikel teilen