Die Parlamentarische Versammlung der OSZE nimmt Resolution über Verbrechen Russlands gegen Journalisten und Medien in Deklaration von Den Haag auf

Wir erinnern an bekannte Todesfälle von Journalisten, an die Inhaftierung ukrainischer Medienmitarbeiter und Angriffe auf Redaktionen seit Beginn der Vollinvasion.
Was ist geschehen?
Die Parlamentarische Versammlung der OSZE hat eine Resolution zu den russischen Verbrechen an Journalisten und Medien in der Ukraine in die Deklaration von Den Haag aufgenommen. Das Dokument wurde am 8. Juli 2026 zum Abschluss der 33. Jahrestagung der Versammlung verabschiedet. Für seine Vorbereitung wurden Informationen des Instituts für Massenmedien verwendet, das seit Beginn der Vollinvasion russische Verbrechen gegen Journalisten, Redaktionen und Medieninfrastrukturen dokumentiert. Den Text der Resolution finden Sie hier.
Die Resolution basiert auf Ausarbeitungen der Zeitweiligen Ermittlungskommission der Verchovna Rada zur Untersuchung der russischen Verbrechen gegen Journalisten und Medienmitarbeiter. Initiiert wurde sie von den Delegationen der Ukraine und Frankreichs.
Das Dokument behandelt die Verfolgung von Journalisten, die Tötungen und Verletzungen von Medienmitarbeitern, widerrechtliche Festnahmen, Druck auf die Redaktionen, Vernichtung der Medieninfrastruktur und die Verluste, die ukrainische Medien durch die russische Aggression erlitten haben. Es stellt auch die Frage nach der Unterstützung des unabhängigen Journalismus in der Ukraine, sowohl während des Krieges als auch nach seinem Ende.
Ein Punkt im Dokument betrifft die Erstellung einer speziellen Sanktionsliste von Personen, die an Verbrechen gegen Journalisten beteiligt waren. Sie wird als “Roschtschyna-Liste” bezeichnet, zum Gedenken an die ukrainische Journalistin Viktorija Roschtschyna, die in russischer Haft ums Leben gekommen ist. Die Liste sieht persönliche Sanktionen gegen Personen vor, die für die Verfolgung ukrainischer Medienmitarbeiter verantwortlich sind.
Die eigentliche Bedeutung der Resolution für die Ukraine liegt vor allem darin, dass sie auf internationaler Ebene den systematischen Charakter der Verfolgung von Journalisten und Medien durch die russische Seite hervorhebt. Morde, widerrechtliche Festnahmen, Folter, die Zerstörung von Redaktionen und die Konfiskation von Ausrüstung, die Blockierung ukrainischer Sendungen und die Verbreitung von Propaganda werden nicht als Einzelfälle betrachtet, sondern als eine zusammenhängende Strategie, um eine unabhängige Berichterstattung über Krieg und Okkupation zu behindern. Die Resolution hat keine automatischen juristischen Folgen und gewährleistet als solche nicht die Freilassung Gefangener oder die Bestrafung der Verantwortlichen. Allerdings untermauert sie die politischen Forderungen der Ukraine im Hinblick auf die Freilassung widerrechtlich inhaftierter Medienmitarbeiter, die Unterstützung betroffener Redaktionen, die Dokumentation von Verbrechen und die Anwendung von Sanktionen gegen Personen, die an den Verfolgungen beteiligt sind. Es ist wichtig, dass das Dokument darüber hinaus eine zusätzliche Grundlage für das internationale Engagement und die weitere Verwendung der in den Untersuchungen zusammengestellten Informationen sein kann.
Nach den Worten von Jevhenija Kravtschuk, des ukrainischen Delegationsmitglieds in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, ist die Verabschiedung der Resolution außerdem von internationaler Bedeutung, da durch die russische Aggression nicht nur ukrainische, sondern auch ausländische Journalisten ums Leben gekommen sind. Sie erinnerte daran, dass sich unter den von russischen Truppen Getöteten auch vier französische Medienmitarbeiter befanden.
Internationale Perspektive
Vom Standpunkt des humanitären Völkerrechts aus sind Journalisten, die in der Zone eines militärischen Konflikts arbeiten, Zivilpersonen, es sei denn, sie wären unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt. Das 1. Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention sieht ausdrücklich vor, dass Journalisten, die in Regionen eines militärischen Konflikts gefährliche berufliche Aufgaben wahrnehmen, als Zivilisten zu betrachten sind. Folglich haben sie ebenso Anspruch auf Schutz wie die Zivilbevölkerung.
Dieses Prinzip findet bei Redaktionen, Medienbüros, Studios, technische Ausrüstung, Sendetürmen und Übertragungs-Infrastruktur Anwendung. Medien, ihre Räumlichkeiten und technische Ausrüstung sind nach allgemeiner Regel zivile Objekte. Sie dürfen nicht angegriffen werden, solange sie kein militärisches Ziel geworden sind. Das IKRK erklärt eigens, dass Medien, Objekte und Ausrüstungen gewöhnlich als zivile Objekte gelten und unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehen.
Das humanitäre Völkerrecht verlangt von den Konfliktparteien, stets zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten zu unterscheiden. Angriffe dürfen sich nur gegen militärische Ziele richten. Zivile Objekte sind gegen Angriffe geschützt, wenn und solange sie nicht in einer Weise Einsatz finden, die sie zu einem militärischen Ziel macht.
Außerdem untersagt das gewöhnliche humanitäre Völkerrecht willkürliche Freiheitsberaubung, gewaltsames Verschwindenlassen, Geiselnahme, Folter und grausame oder unmenschliche Behandlung. Dies betrifft auch zivile Journalisten, die sich unter der Kontrolle einer der Konfliktparteien befinden.
Für die Ermittlung kommt es in jedem Fall darauf an, die Umstände festzuhalten — ob ein Journalist als Medienvertreter zu erkennen war, wo er sich während des Angriffs befand, ob ein militärisches Ziel in der Nähe war, welche Waffengattung zum Einsatz kam und ob die Angreifer wissen konnten, dass Zivilisten oder Journalisten anwesend waren. Bei einer Inhaftierung ist zu klären, wer die Person festgenommen hat und wo, ob sie Zugang zu einem Anwalt, zur Familie und medizinischer Hilfe hatte und ob sie unter Druck gesetzt oder ob Gewalt gegen sie angewendet wurde.
Ein Angriff auf einen Journalisten oder eine Redaktion wirkt sich auf das Recht der Öffentlichkeit aus, Informationen über den Krieg, die Okkupation, Beschuss, Gefangenschaft, Zerstörungen und die Situation von Zivilisten zu erhalten. Gerade deshalb betrachten internationale Organisationen die Sicherheit von Journalisten in einem militärischen Konflikt als Teil des Schutzes der Zivilbevölkerung und des Rechts auf Information. Die UNESCO betont, dass Journalisten in Konflikten über Menschenrechtsverletzungen berichten und der Öffentlichkeit lebenswichtige Informationen liefern.
Gesamtkontext
Nach Angaben des Instituts für Massenmedien sind bis zum 14. Juli 2026 seit Beginn der russischen Vollinvasion 134 Medienmitarbeiter ums Leben gekommen, 15 von ihnen bei der Ausübung ihres Berufs.
Einer der ersten getöteten Presseleute zu Beginn der Vollinvasion war der Fotojournalist Jevhenij Sakun. Er arbeitete für die Publikation LIVE und die spanische Agentur EFE. Sakun kam am 1. März 2022 beim russischen Raketenbeschuss dies Kyjiver Fernsehturms ums Leben.
Am 13. März 2022 verschwand der ukrainische Fotojournalist Maks Levin im Gebiet Kyjiv. Seine Leiche wurde am 1. April in der Nähe des Dorfs Huta Mezhyhirska gefunden. Einer vorläufigen Information der Generalstaatsanwaltschaft zufolge wurde der unbewaffnete Levin von russischen Soldaten getötet. Später veröffentlichte “Reporter ohne Grenzen” eine Untersuchung, die zum Schluss kam, dass Levin und sein Begleiter Oleksij Tschernischov vermutlich von russischen Soldaten in einem Wald in der Nähe von Kyjiv hingerichtet wurden.
Am 26. April 2023 kam in Cherson der ukrainische Producer und Fixer von La Repubblica, Bohdan Bitik, ums Leben. Er arbeitete zusammen mit dem italienischen Korrespondenten Corrado Zunino in der Nähe der Antoniv-Brücke. Die Journalisten waren als Presse-Mitarbeiter gekennzeichnet, als sie unter Beschuss durch russische Scharfschützen gerieten. Zunino wurde dabei verletzt.
Am 9. Mai 2023 wurde in der Nähe von Tschasiv Jar im Gebiet Donezk der französische AFP-Videojournalist Arman Soldin getötet. Er war mit einem Journalistenteam im Einsatz, als das Gebiet unter russischen Beschuss geriet.
Im August 2024 tötete ein russischer Angriff auf das Hotel “Salfir” in Kramatorsk den Sicherheitsberater von Reuters, Ryan Evans. Im Hotel befand sich ein Reuters-Team von sechs Personen. Zwei Journalisten von Reuters wurden danach ins Krankenhaus eingeliefert.
Außerdem befinden nach Auskunft des Instituts für Massenmedien mit Stand vom 3. Juli 2026 mindestens 26 zivile ukrainische Medienmitarbeiter und ein Journalist, der zu den Verteidigungskräften gehörte, in russischer Gefangenschaft.
Der Journalist Dmytro Chiljuk von UNIAN wurde von russischen Militärs am 3. März 2022 in Kosarovytschi im Gebiet Kyjiv entführt. Er wurde als zivile Geisel festgehalten, zuerst im besetzten Gebiet Dymer, später in Untersuchungshaft in Russland. Im August 2025 kehrte Chiljuk nach mehr als drei Jahren Haft in die Ukraine zurück.
Die Journalistin Viktorija Roschtschyna verschwand im August 2023 auf einer Reise in die besetzten Gebiete. Im Oktober 2024 bestätigte die Ukraine den Tod der Journalistin in russischer Haft. Nach Angaben von “Slidstva.Info” starb Roschtschyna am 19. September 2024. Kurz vor ihrem Tod war sie in das Untersuchungsgefängnis Nr. 3 in Kisel in der Region Perm der Russischen Föderation verlegt worden.
Im April 2022 nahmen russische Sicherheitskräfte auf der besetzten Krym die Hromadske-Journalistin Iryna Danylovitsch fest. Sie hatte über medizinische Probleme auf der Halbinsel und über die Rechte von Mitarbeitern des Gesundheitswesens berichtet. Im Dezember 2022 wurde sie wegen angeblicher Aufbewahrung von Sprengstoff zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Später wurde die Haftstrafe um einen Monat verkürzt. Danach wurde Danylovitsch nach Russland verbracht.
Der Freelancer von “Krym.Realii” Vladyslav Jesipenko wurde bereits am 10. März 2021 auf der besetzten Krym von russischen Sicherheitskräften festgenommen. Er zeichnete Materialien für ein Projekt von Radio Svoboda auf. Ein Besatzungsgericht verurteilte ihn zu sechs Jahren Freiheitsentzug. Im Berufungsverfahren wurde die Haftzeit auf fünf Jahre herabgesetzt. Im Juni 2025 kam Jesipenko nach Verbüßung der illegalen Haftstrafe frei.
Die Journalistin Iryna Levtschenko aus Melitopol befindet seit 2023 in russischer Haft. “Reporter ohne Grenzen” teilt mit, dass russische Soldaten sie und ihren Mann Oleksandr am 6. Mai 2023 entführt haben. Ihr Mann wurde im August 2024 freigelassen, Iryna Levtschenko dagegen wurde zunächst in Melitopol in Haft gehalten, dann 2025 in ein Untersuchungsgefängnis ins besetzte Donezk gebracht und 2026 nach Simferopol.
Folgende Personen befinden sich in russischer Haft:
Oleksij Bessarabov, Dmytro Schtyblikov, Sejran Salijev, Marlen Asanov, Tymur Ibragimov, Ernes Ametov, Server Mastafajev, Osman Arifmemetov, Remsi Bekirov, Ruslan Sulejmanov, Rustem Schejchalijev, Amet Sulejmanov, Asan Achtemov, Iryna Danylovitsch, Vilen Temerjanov, Evhen ILtschenko, Iryna Levtschenko, Oleksandr Malischev, Georgij Levtschenko, Maksym Roptschov, Jana Suvorova, Anastasija Gluchovska, Vladyslav GErschon, Rustem Osmanov, Asis Asisov und Hennadij Osmak.
Ebenfalls in russischer Haft befindet sich Vasyl Filimon — der Teleoperator der Filiale von Suspilne in Mykolajiv, der zur ukrainischen Armee einberufen worden war.
Russland greift nicht nur Journalisten an, die an Orten, die beschossen worden sind, oder in besetzten Gebieten arbeiten. Angriffsziele sind auch Redaktionen, Medienbüros, Studios, technische Ausrüstung, Fernsehtürme und andere Infrastruktur, ohne die Medien nicht arbeiten können.
Am 3. Juli 2026 bestätigte der Nationale Journalistenverband der Ukraine 80 Fälle von physischer Einwirkung durch russische Angriffe auf ukrainische Medien. Bei 28 dieser Fälle handelte es sich um Zerstörungen oder Schädigungen von Redaktionen und Medieninfrastruktur. Zwei Redaktionen wurden vollständig zerstört. Weitere 35 Fälle betrafen Schädigungen von Wohnraum oder Eigentum von Journalisten.
Einer dieser Fälle ereignete sich in der Nacht auf dem 24. Mai 2026 während des russischen Angriffs auf Kyjiv. Damals berichteten mindestens sechs Redaktionen und Medien von Schädigungen ihrer Büros und Arbeitsräume. Betroffen waren das Kyjiver Büro der Deutschen Welle, das ARD-Studio, die aus Luhansk nach Kyjiv verlegte “Realna gazeta”, die Agentur UNIAN sowie die Online-Medien “Grati” und “Schelter”. In einem Teil der Räumlichkeiten wurden Fenster herausgeschlagen und Decken, Studios, Technik und Arbeitsbereiche beschädigt.
Nach der Besetzung von Velykyj Burluk im Gebiet Charkiv bemächtigten sich russische Truppen der Ausrüstung des Radios “Slobozhanske FM”, des Zugangs zur Frequenz und der Senderkennung. Vertreter des Radios teilten mit, dass diese Ressourcen danach zur Verbreitung russischer Propaganda unter dem Markenzeichen ukrainischer Medien eingesetzt wurden.
Das Institut für Massenmedien verzeichnete mindestens 24 öffentlich bekannte Angriffe auf ukrainische Fernsehtürme und andere Fernseh-Infrastruktur in 12 Regionen. Die meisten dieser Attacken fanden in den Gebieten Charkiv, Sumy und Cherson statt. Zu Angriffen auf die Fernseh-Infrastruktur kam es ebenfalls in den Gebieten Dnipropetrovsk, Zaporizhzhia, Kyjiv, Tschernihiv, Donezk, Luhansk, Vinnyza, Zhytomyr und Rivne.