Erster Strafprozess in den USA wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine

Besonderheiten des Verfahrens wegen Kriegsverbrechen an einem Amerikaner im Gebiet Cherson.
Kostjantyn Sadoja05. Februar 2024UA DE EN ES FR IT RU

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Am 6. Dezember 2023 schlossen sich auch die USA offiziell den Staaten an, die Strafverfahren gegen Russen wegen ihrer Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet haben. An diesem Tag veröffentlichte das US-Justizministerium die Anklageschrift gegen vier russische Soldaten — Suren Mkrttschjan, Dmitrij Budnik und zwei weitere Mittäter, von denen nur die Vornamen Valerij und Nasar bekannt sind. Sie werden beschuldigt, vom 2. bis 12. April 2022 in Milove (Gebiet Cherson) mehrfach schwerwiegend gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen zu haben, und zwar gegenüber einem US-Bürger, der in der Anklage als V-1 bezeichnet wird.

Nachstehend die Antworten auf einige Fragen, die sich zu diesem Verfahren gegen Mkrttschjan und anderen ergeben.

Gibt das internationale Recht den USA wirklich die Möglichkeit, russische Soldaten im Zusammenhang mit Vorfällen anzuklagen, die in der Ukraine stattgefunden haben?

Ja, das steht außer Frage. Das moderne internationale Recht erlaubt es Staaten, Personen zu verfolgen und zu bestrafen, die Verbrechen gegen ihre Bürger begangen haben. Das nennt sich Rechtsprechung nach dem Prinzip des passiven Rechtssubjekts. Das ist nicht verwunderlich, denn das Interesse eines Staats, seine eigenen Bürger vor unrechtmäßigen Angriffen im Ausland zu schützen, ist absolut legitim.

Trifft es zu, dass die USA kürzlich ihre Gesetzgebung gerade für solche Fälle geändert haben?

Ende 2022 hat der Kongress tatsächlich ein wichtiges Gesetz verabschiedet, das die rechtliche Zuständigkeit der USA hinsichtlich der Verfolgung von Kriegsverbrechen erweitern soll. Allerdings betrifft das die Verfolgung ausländischer Kriegsverbrecher auf dem Gebiet der USA. Selbst wenn dieses Gesetz nicht angenommen worden wäre, könnten die USA dennoch Anklage gegen russische Militärs erheben.

Welche Kriegsverbrechen werden den Russen zur Last gelegt?

In der amerikanischen Gesetzgebung wird die Verantwortung für Kriegsverbrechen in zwei Bestimmungen des Strafgesetzbuchs der USA (StGB US) behandelt: §2441 — Kriegsverbrechen und §2442 — Werbung und Einsatz von Kindersoldaten. Dabei zählt §2441 Kriegsverbrechen nicht ausdrücklich auf, wie dies z. B. im Artikel 8 (2) des Römischen Status des Internationalen Gerichtshofs (IStGH) der Fall ist, sondern verweist auf internationale Verträge im Bereich des humanitären Völkerrechts, denen die USA beigetreten sind. Im Verfahren gegen Mkrttschjan und andere geht es um die in Artikel 147 der Genfer Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg von 1949 (GF IV) aufgeführten schwerwiegenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht (Kriegsverbrechen) wie unrechtmäßige Inhaftierung (Anklagepunkt 2), Folter (Anklagepunkt 3) und unmenschliche Behandlung (Anklagepunkt 4), begangen gegenüber Personen, die unter dem Schutz der Konvention stehen.

Faktisch betreffen die Beschuldigungen wegen Folter und unmenschlicher Behandlung in der Anklageschrift dieselben Handlungen: Inhaftierung des Opfers gegen seinen Willen, Schläge, Drohungen mit sexueller Gewalt und Tod, Scheinrichtung. Folter und unmenschliche Behandlung als Kriegsverbrechen sind weitgehend identisch, sie unterscheiden sich im Ausmaß des zugefügten Schmerzes. Vermutlich versuchen die US-Staatsanwaltschaften, wenn sie Anklage wegen Folter und unmenschlicher Behandlung hinsichtlich derselben Fakten erheben, sich für den Fall abzusichern, dass das Gericht keine überzeugenden Beweise dafür sieht, dass V-1 so viel Schmerzen zugefügt wurden, dass die Taten als Folter zu qualifizieren sind.

Und das ist keineswegs die einzige Erscheinung einer „juristischen Rückversicherung“, die man im Text der Anklage findet. In den Anklagepunkten 2-4 wird konsequent darauf hingewiesen, dass den Angeklagten die entsprechenden Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden oder aber die Beihilfe oder die Anstiftung dazu. Eine derartige alternative Anklage ist in der amerikanischen Strafjustiz durchaus üblich und für den Fall gedacht, dass Staatsanwaltschaft und Gericht die Rolle einer Person bei einem konkreten Verbrechen unterschiedlich einschätzen.

Außerdem wird nach Anklagepunkt 1 den Russen noch die Verschwörung zur Durchführung von Kriegsverbrechen zur Last gelegt (§371 StGB US). Diese Beschuldigung wurde für den Fall vorgebracht, dass die Staatsanwaltschaft die Beteiligung Mkrttschjans oder eines seiner Mittäter an der unrechtmäßigen Inhaftierung, Folter oder unmenschlichen Behandlung von V-1 oder auch nur die Beihilfe oder Anstiftung dazu nicht nachweisen kann. Dieses Vorgehen, das ebenso in der amerikanischen Strafjustiz üblich ist, ist allerdings im Lichte des internationalen Rechts recht umstritten. Dieses sieht zwar eine Verantwortung für Verschwörung bei einem Genozid vor, nicht aber bei Kriegsverbrechen.

Welche Perspektiven hat dieses Verfahren und kann man die Russen in den USA in absentia (in Abwesenheit) verurteilen?

Im Augenblick sind die Perspektiven für dieses Verfahren ziemlich vage. Eine Auslieferung der Angeklagten an die USA ist fast unmöglich, und nach Auffassung des Obersten Gerichts der USA ist ein Verfahren nicht möglich, wenn der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung nicht anwesend ist.

Kann das Verfahren gegen Mkrttschjan und andere vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) übernommen werden

Hypothetisch ist das möglich, da sich die Taten in der Ukraine abgespielt haben und die Ukraine die Zuständigkeit des IStGH schon lange anerkannt hat. Allerdings ist das Büro des Staatsanwalts des IStGH bemüht, wegen Kriegsverbrechen sowie anderen internationalen Verbrechen Personen anzuklagen, die in der Machthierarchie ganz oben stehen. Verfahren gegen Personen auf untergeordneten Positionen sollen nationalen Gerichten überlassen werden. Wenn dieses Verfahren vom IStGH untersucht würde, wäre die rechtliche Qualifizierung der Taten der Beschuldigten wahrscheinlich etwas anders ausgefallen. Insbesondere wird in der Anklageschrift klar gesagt, dass Mkrttschjan und seine Mittäter gegen V-1 sexuelle Taten begangen hätten. Der ziemlich veraltete rechtliche Rahmen des Artikels 147 der Genfer Konvention IV, auf den sich §2441 StGB US stützt, erlaubt es leider nicht, die Dinge beim Namen zu nennen, obwohl diese Taten nach dem Römischen Statut ein eigenes Kriegsverbrechen darstellen — sexuelle Gewalt (Art. 8 (2) (b) (xxii). Deshalb zeigt dieses Verfahren ein weiteres Mal, wie wichtig es ist, dass die nationale Strafverfolgung von Kriegsverbrechen so weit wie möglich im Einklang mit dem geltenden internationalen Recht steht.

Kann die Ukraine diese russischen Soldaten verurteilen und wie wird dies das Verfahren in den USA beeinflussen?

Wenn man bedenkt, welche Taten den Russen in den USA zur Last gelegt werden, gibt es da Merkmale eines kriminellen Verbrechens, wie sie Art. 438 des ukrainischen Strafgesetzbuchs vorsieht (Verletzung der Gesetze und Regeln des Krieges). Die Vorfälle fanden auf ukrainischem Boden statt, deshalb ist die Ukraine hier rechtlich zuständig. Schließlich wurden in der Ukraine schon mehrfach Urteile wegen Kriegsverbrechen in Abwesenheit gefällt. Somit könnte die Ukraine durchaus gegen Mkrttschjan und seine Mittäter ein eigenes Strafverfahren einleiten und sie verurteilen, wenn Gründe dafür vorliegen. Das stünde einem Verfahren in den USA mitnichten im Wege, da es zwischen der Ukraine und der USA keinen internationalen Vertrag gibt, der die USA dazu verpflichtete, ein in der Ukraine gefälltes Urteil anzuerkennen und ein in den USA eingeleitetes Verfahren einzustellen.

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