Körperverletzungen als Kriegsverbrechen gegen Ukrainer
In den zeitweilig besetzten Gebieten haben russische Truppen vielerlei Verbrechen gegangen. Folter, Morde und Verhaftungen werden dabei als die schwersten empfunden. Vor diesem Hintergrund haben Medien und Menschenrechtsaktivisten vorsätzlichen Körperverletzungen nicht allzu viel Bedeutung beigemessen. Diese sind nicht leicht von Folter oder Mordanschlägen abzugrenzen. Dazu bedarf es fortgeschrittener Kenntnisse über die juristische Praxis.
Im Mai 2024 verzeichnete die Initiative T4P 336 Fälle vorsätzlicher Körperverletzung von Zivilisten im Krieg gegen die Ukraine.
- Gebiet Kyjiv — 95 Fälle
- Gebiet Tschernihiv — 60 Fälle
- Gebiet Cherson — 48 Fälle.
Körperverletzungen wurden in der Regel durch Schusswaffen oder Fahrzeuge verursacht. Scharfschützen schossen in Beine oder Arme der Opfer, um ihre Mobilität einzuschränken oder um sie zu zwingen, in einer bestimmten Region zu bleiben. Russische Soldaten überfuhren Bewohner besetzter Gebiete mit dem Auto oder fuhren sie an. Nach Aussagen von Opfern geschah dies unter Einwirkung von Alkohol oder anderen Narkotika.
Obwohl Folter oder vorsätzliche Tötungen im Zusammenhang mit der russischen Invasion rein quantitativ überwiegen, können die Folgen von Körperverletzungen ebenso verhängnisvoll sein. Die Opfer leiden schwer und können sterben, wenn medizinische Hilfe ausbleibt. Viele haben nur durch ein Wunder überlebt.
Wir haben 153 Personen identifiziert, denen Verletzungen zugefügt wurden. Acht sind an den Folgen gestorben, oft weil niemand da war, der ihnen hätte helfen können, oder weil die Menschen im Umfeld sich nicht trauten, weil sie eine mögliche Rache der Russen fürchteten. Wir haben sieben Täter festgestellt, die strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sind.
Die meisten Körperverletzungen wurden den Opfern bei individuellen Angriffen auf der Straße oder bei Kontrollposten zugefügt. Nur ein geringer Teil (weniger als 10% der Betroffenen) kam in der eigenen Wohnung zu Schaden. Das passierte, wenn russische Soldaten Streifzüge, Razzien oder Massendurchsuchungen in den Häusern durchführten. Beim geringsten Widerstand wurden die Menschen verprügelt. Dabei spielte es keine Rolle, ob gegen sie ein Verdacht bestand. Mit den Schlägen wollte man den Widerstand unterdrücken und die Leute zum Schweigen bringen. Fragen nach Motiven und Gründen für die Durchsuchungen wurden nicht akzeptiert.
Manche Opfer setzten sich gegen die widerrechtliche Beschlagnahme von Eigentum bei den Haussuchungen zur Wehr. Sie protestierten dagegen, dass ihre Wertgegenstände, Möbel und Haustechnik gestohlen wurden. Dafür konnten sie auch geschlagen werden.
Warum handelt es sich hierbei nicht um Folter?
Wie soll man Folter von vorsätzlicher Körperverletzung abgrenzen? Für einen Juristen für internationales Strafrecht ist das keine einfache Frage. Folter impliziert gewöhnlich das Hinzufügen physischen Schadens unterschiedlichen Schweregrades, hat aber ein zusätzliches entscheidendes Merkmal — sie hat ein bestimmtes Ziel. Es ist der Versuch, das Opfer zu zwingen, etwas zu tun oder zu unterlassen. Folter wird gewöhnlich bei Vernehmungen oder gegen Kriegsgefangene in den Haftzellen angewandt, um ihren Willen zu brechen.
Vorsätzliche Körperverletzungen haben dagegen kein bestimmtes Ziel, das darüber hinaus ginge, physischen Schaden zu verursachen. Deshalb kann man sie im Kontext des Krieges qualifizieren als Fälle, in denen Zivilisten in den zeitweilig besetzten Gebieten gezielt Schaden zugefügt wird (mit Anwendung von Schusswaffen, Fahrzeugen und Hilfsmitteln), ohne den Zweck zu verfolgen, von ihnen Informationen, Geld, Wertgegenstände usw. zu erpressen.
Das häufigste Motiv für vorsätzliche Körperverletzung ist der Wunsch, den Widerstand des Opfers zu brechen und eine Atmosphäre der Angst zu verbreiten und das Gefühl, dass die Besatzungstruppen völlig straflos agieren können.
Nach Artikel 8 (2) (a) (iii) des Römischen Statuts gilt „vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit“ als Kriegsverbrechen.
Vorsätzliche Körperverletzung als Straftatbestand hat eine objektive und eine subjektive Seite. Zur objektiven Seite gehört das Zufügen von Schaden. Dieser Schaden kann auf verschiedene Weise verursacht werden: durch Fußtritte oder Schläge, mit kalten Waffen (Klingenwaffen) oder Schusswaffen oder anderen Hilfsmitteln. Die Schwere des Schadens kann unterschiedlich sein, von leichten Verletzungen, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern bis zu lebensbedrohlichen Zuständen.
Schüsse von Scharfschützen gelten als vorsätzliche Körperverletzung, wenn sie nicht auf lebenswichtige Organe zielen, sondern auf Extremitäten. Wenn jedoch das Opfer an einem Schuss nur infolge eines glücklichen Zufalls nicht verstirbt, sondern „nur“ eine Verletzung davonträgt, dann ist eine solche Tat als Mordversuch zu bewerten.
Obwohl vorsätzliche Körperverletzungen durch russische Soldaten in der Ukraine nicht häufig vorkommen, ist dieses Verbrechen eines der schwersten. Die Sicherheitsorgane sowie die Öffentlichkeit müssen sich daher intensiv damit befassen.
Redakteur: Denys Volocha