Ohne Essen und Trinken und ohne die Möglichkeit, die Stadt zu verlassen: Welche Verantwortung trägt Russland für die Situation in Oleschky

Im besetzten Oleschky im Gebiet Cherson leben die Menschen seit Monaten ohne zuverlässige Versorgung mit Essen, Trinken und Medikamenten. Um sich Lebensmittel zu beschaffen, riskieren die Einwohner auf verminten Straßen unter der Gefahr durch Drohnenattacken ihr Leben.
Marija Krykunenko 19. Oktober 2026UA DE EN ES FR RU

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Nach internationalem Recht ist Russland verpflichtet, die Zivilbevölkerung mit dem Notwendigsten zu versorgen. Welche Verantwortung trägt der Besatzerstaat, und unter welchen Umständen ist die fehlende Versorgung der Menschen mit Essen und Trinken als Kriegsverbrechen anzusehen?

Das Leben in Oleschky

Im besetzten Oleschky im Gebiet Cherson gehören Essen, Trinkwasser und Medikamente längst nicht mehr zum gewohnten Alltagsleben. Nach Angaben von Reuters hielten sich Anfang Oktober noch etwa 1.700 Personen in der Stadt auf, darunter 47 Kinder. Eine stabile Strom-, Gas- und Wasserversorgung gibt es nicht, und regelmäßige Lebensmittellieferungen wurden de facto bereits Ende Mai eingestellt.

Bis zur Vollinvasion lebten in Oleschky Zehntausende Menschen. Jetzt ist ein erheblicher Teil der Stadt beschädigt, und die Personen, die dortgeblieben sind, sind von einer normalen Versorgung weitgehend abgeschnitten.

Um an Lebensmittel zu kommen, müssen sich manche Einwohner in den Nachbarort Radensk begeben. Diese Straße bezeichnen Einheimische bereits als “Todesstraße”: Sie ist vermint, die Route wird von Drohnen kontrolliert, an beiden Seiten stehen ausgebrannte Fahrzeuge. Eine Einwohnerin von Oleschky, die die Stadt verlassen konnte, berichtete Suspilne, dass Autos, die Lebensmittel in die Stadt bringen wollten, in die Luft geflogen sind. Danach haben Lieferanten dieses Risiko nicht mehr auf sich genommen. Reuters schilderte den Fall einer Frau, die im September nach Radensk gefahren war, um Lebensmittel zu besorgen, und dabei ebenfalls einer Mine zum Opfer fiel.

Personen, die ihr Haus nicht verlassen können, leben von verbliebenen Vorräten oder von Lebensmitteln, die sie selbst anbauen konnten. Einwohner erzählten Journalisten, dass sie in Gärten Gemüse und Salat ernten, an offenen Feuerstellen Essen kochen, da es kein Gas gibt, und dass sie untereinander Lebensmittel tauschen. Die “Ukrainska pravda” berichtete von einem kleinen spontanen Markt neben dem Krankenhaus. Die Preise für einfachste Lebensmittel sind wegen der Versorgungsengpässe um das Vielfache in die Höhe geschnellt: 10 Eier kosten 800 Hryvna, Kartoffeln oder Zwiebeln etwa 500 Hryvna. Manche Menschen nehmen auch Wildpflanzen und überhaupt alles zu sich, was sie finden können, weil das gewöhnliche Essen nicht ausreicht.

Das Krankenhaus ist eine der wenigen Stellen in der Stadt, wo man sich noch bemüht, den Menschen zu helfen, aber dort mangelt es an Medikamenten, Antibiotika, Ausrüstung und Treibstoff für Generatoren. Freiwillige, die mit den Einwohnern in Kontakt stehen, berichteten, dass das Personal darum bittet, Graupen und andere Lebensmittel mitzubringen, um wenigstens eine einfache Mahlzeit für bettlägerige Patienten vorbereiten zu können. Suspilne zitierte auch Aussagen, dass Personen, die durch Drohnen verletzt wurden, mitunter nur die primitivste Erste Hilfe erhalten, weil es keine angemessene medizinische Behandlung vor Ort gibt.

Laut Suspilne haben Anfang September elf Personen versucht, Oleschky zu Fuß zu verlassen, allerdings ist ihr weiteres Schicksal unbekannt. Dem ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten Dmytro Lubinez zufolge hat die ukrainische Seite vorgeschlagen, die Evakuierung von Zivilisten zu organisieren, aber Russland hat die Zustimmung verweigert.

Ende September gelang es, gemeinsam mit der Militärverwaltung von Cherson hundert Standorte in der Stadt mit etwa vier Tonnen humanitärer Güter zu versorgen. Aber selbst solche Hilfen zu bekommen, ist für die Einheimischen riskant. Die Leiterin der Militärverwaltung von Oleschky, Tetjana Hanasenko, sagte “Ukrinform”, dass russische Soldaten den Einwohnern gelieferte Lebensmittel weggenommen hätten. Der Besitz von Lebensmitteln aus nichtrussischer Produktion kann nach ihrer Aussage als Vorwand für die Beschuldigung dienen, “mit der ukrainischen Armee” zusammenzuarbeiten. Der Leiter der Chersoner Militärverwaltung, Oleksandr Prokudin, berichtete ebenfalls, dass Personen festgenommen und verprügelt wurden, die solche Pakete erhalten hatten. Außerdem hätten russische Streitkräfte Lebensmittel-Drohnen abgeschossen und die Hilfsgüter an sich genommen.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats Michael O’Flaherti rief Ende September ebenfalls dazu auf, den Menschen Zugang zu humanitären Hilfsgütern zu gewähren sowie die Möglichkeit, die Stadt gefahrlos zu verlassen. Die russische Seite räumte die kritische Versorgungslage in Oleschky ein, machte allerdings die Ukraine dafür verantwortlich und behauptete, russische Militärs seien bemüht, den Einwohnern zu helfen. Die ukrainische Partei beschuldigt dagegen Russland, die normale Versorgung sowie eine Evakuierung zu blockieren. Wie auch immer die die Parteien die Ursachen der Krise erklären, das Faktum bleibt davon unberührt: Die Bewohner des Territoriums, das Russland schon mehrere Jahre kontrolliert, leben bereits seit Monaten, ohne einen zuverlässigen Zugang zu lebensnotwendigen Gütern zu haben.

Russlands Verpflichtungen als Besatzungsmacht

Das humanitäre Völkerrecht schreibt für eine Besatzungsmacht konkrete Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung auf besetztem Territorium vor. Sie muss sich um die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln und Arzneimitteln kümmern, das Funktionieren medizinischer Dienstleistungen gewährleisten und für angemessene sanitäre Bedingungen sowie den Zugang zu lebensnotwendigen Ressourcen sorgen. Kampfhandlungen können Lieferungen erschweren, aber sie entbinden die Besatzungsmacht nicht von diesen Verpflichtungen. Dies wird insbesondere in Artikel 55 der Vierten Genfer Konvention festgehalten. Wenn es auf besetztem Gebiet an Lebensmitteln und medizinischen Gütern mangelt, muss die Besatzungsmacht ihre Einfuhr organisieren.

Artikel 56 betrifft vor allem die Gesundheitsversorgung: Die Besatzungsbehörden müssen die Arbeit von Krankenhäusern und medizinischen Dienstleistungen aufrechterhalten und für öffentliche Gesundheit und Hygiene Sorge tragen. Wenn die zentrale Wasserversorgung zerstört ist oder zeitweise ausfällt, muss die Regierung, die das Territorium kontrolliert, eine alternative Wasserversorgung organisieren oder die Voraussetzungen dafür schaffen. Das 1. Zusatzprotokoll der Genfer Konvention erwähnt noch andere Dinge, die für Zivilisten unabdingbar sind: Kleidung, Bettwäsche, Einrichtungsgegenstände und andere Grundbedürfnisse. Unter bestimmten Bedingungen zählt auch Treibstoff zum Heizen dazu.

Wenn die eigenen Ressourcen nicht ausreichen, gilt Artikel 59 der Vierten Genfer Konvention. Er sieht humanitäre Operationen für die Bevölkerung vor, die keine ausreichenden notwendigen Bedarfsgüter erhält, und die Besatzungsmacht ist verpflichtet, dieser Hilfe zuzustimmen und ihre Lieferung zu unterstützen. Sie darf die Güter überprüfen, die Routen anpassen und grundlegende Sicherheitsanforderungen festlegen, aber sie darf diese Maßnahmen nicht nutzen, um die Hilfe de facto zu blockieren. Artikel 60 legt eigens fest, dass Lieferungen von humanitären Organisationen oder anderen Seiten den Besatzerstaat nicht von seiner Verantwortung entbinden.

Wenn der Mangel an Essen und Trinken unter der Besatzung zu einem Kriegsverbrechen wird

Der Mangel an Lebensmitteln und Trinkwasser auf besetztem Gebiet allein zählt noch nicht als Kriegsverbrechen. Die Lieferungen können durch Kampfhandlungen, Straßenschäden, Minen oder zerstörte Infrastruktur gestoppt worden sein. Allerdings berücksichtigt das humanitäre Völkerrecht auch, wie der Besatzerstaat unter solchen Bedingungen verfährt: Ob er versucht, die Bevölkerung mit dem Notwendigsten zu versorgen, ob er zugängliche Ressourcen nutzt und humanitäre Hilfe zulässt. Im Kommentar zu Artikel 55 der Vierten Genfer Konvention erläutert das Internationale Rote Kreuz (IKRK), dass die Besatzungsmacht alle vorhandenen Mittel nutzen muss, um eine Versorgung der menschlichen Grundbedürfnisse sicherzustellen. Das betrifft die Organisation von Transporten, die Planung von Lieferungen und andere notwendige Maßnahmen. In Punkt 3448 des Kommentars betont das IKRK, dass eine fehlende diesbezügliche Planung nicht als Rechtfertigung für den Mangel an notwendigen Versorgungsquellen dienen kann.

Je länger ein Staat ein Gebiet kontrolliert, desto mehr Maßnahmen können für die Versorgung der Bevölkerung erforderlich sein. Unter bestimmten Umständen ist sie verpflichtet, die Herstellung und Lieferung von Lebensmitteln zu organisieren und nicht nur die vorhandenen Vorräte zu verteilen. Zugleich berücksichtigt das internationale Recht die Schwierigkeiten, die sich durch Kampfhandlungen ergeben. Es muss daher festgestellt werden, welche Möglichkeiten die Besatzungsbehörden hatten und ob sie sie genutzt haben.

Wenn der Staat die Bevölkerung nicht selbstständig versorgen kann, muss er humanitärer Hilfe zustimmen und ihre Lieferung unterstützen. Diese Frage behandelt Artikel 59 der Vierten Genfer Konvention. Die Besatzungsbehörden dürfen die Sendungen kontrollieren und die Routen abstimmen, aber sie dürfen ihnen keine unbegründeten Hindernisse in den Weg legen. In Punkt 3578 des Kommentars erklärt das IKRK in einem Kommentar, dass solche Handlungen eine widerrechtliche Verhinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe darstellen können.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann eine internationale juristische Verantwortlichkeit des betreffenden Staates nach sich ziehen, selbst wenn es keinen Nachweis gibt, dass der Hunger vorsätzlich zum Einsatz gebracht wurde. Nach dem Entwurf für die Artikel 1 und 2 der UN-Kommission für Internationales Recht kann ein Verstoß gegen eine internationale Verpflichtung bei bestimmten staatlichen Handlungen wie auch bei Unterlassungen vorliegen. Zugleich verbietet das internationale Recht, Hunger der Zivilbevölkerung als Mittel zur Kriegführung zu verwenden. Artikel 54 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen untersagt es, die Menschen ihrer Existenzmittel zu berauben, vor allem Lebensmittel- und Trinkwasservorräte und Wasserleitungen gezielt zu vernichten oder untauglich zu machen, um Zivilisten ihrer notwendigen Ressourcen zu berauben. Dieses Verbot betrifft auch Fälle, in denen solche Handlungen die Menschen dazu zwingen sollen, ihr Territorium zu verlassen.

Der vorsätzliche Einsatz von Hunger der Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegführung gilt nach Artikel 8(2)(b)(xxv) des Römischen Statuts als Kriegsverbrechen. Dazu kann die “vorsätzliche Behinderung von Hilfslieferungen” gehören. Für eine solche Qualifikation muss jedoch nachgewiesen werden, dass eine konkrete Person Zivilisten überlebensnotwendige Ressourcen entzogen hat und zwar in der Absicht, den Hunger als Methode der Kriegsführung zu nutzen.

Im Fall von Oleschky kommt es darauf an, zu klären, welche Möglichkeiten die russischen Besatzungsbehörden hatten, um die Bevölkerung zu versorgen, und was sie dafür unternommen haben. Russland kontrolliert die Stadt seit 2022, und die Probleme mit Lebensmitteln und Trinkwasser wurden 2026 besonders akut. Schon am 25. Juni teilte die UN-Beobachtungsmission für Menschenrechte in der Ukraine mit, dass die regulären Lebensmittellieferungen nach Oleschky am 26. Mai eingestellt worden seien. UN-Vertreter dokumentierten darüber hinaus Zeugenberichte über die Gefahren durch Minen, Drohnenattacken, Probleme bei der Evakuierung und fehlende medizinische Versorgung. Schon damals erinnerten internationale Beobachter an die Verpflichtungen des Besatzerstaats, die Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern zu versorgen.

Für die Feststellung möglicher Verstöße muss untersucht werden, ob die russische Administration in der Lage war, alternative Lieferungswege zu schaffen, die Arbeit medizinischer Einrichtungen sicherzustellen oder humanitäre Hilfe zuzulassen. Außerdem muss klar sein, wer die Entscheidungen hinsichtlich des Zugangs zur Stadt getroffen hat, welche Beschränkungen galten und ob es Möglichkeiten gab, sie zu überwinden. Allein die Tatsache, dass Lieferungen ausblieben, beweist noch nicht, dass der Hunger gezielt als Kriegsmittel eingesetzt wurde. Wenn jedoch diese Obliegenheiten nicht erfüllt wurden, obwohl es Möglichkeiten gab, der Bevölkerung zu helfen, kann dies einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen.

Die Verantwortlichkeit in solchen Fällen kann sich auf verschiedenen Ebenen ergeben. Russland als Staat kann für Verstöße gegen internationale Verpflichtungen haftbar gemacht werden. Konkrete Vertreter der Besatzungsadministration oder des Militärkommandos dagegen können strafrechtlich verantwortlich sein, wenn ihre Beteiligung an entsprechenden Verbrechen nachgewiesen wird und andere notwendige juristische Voraussetzungen erfüllt sind.

Somit erfordert die Situation in Oleschky eine Bewertung, wieweit Russland seine Verpflichtungen als Besatzerstaat erfüllt. Um festzustellen, ob ein Kriegsverbrechen in Form des gezielten Einsatzes von Hunger als Kriegswaffe vorliegt, sind zusätzliche Beweise für konkrete Handlungen und Absichten der beteiligten Personen erforderlich. Selbst wenn es jedoch nicht gelingt, eine solche Absicht zu beweisen, schließt dies eine internationale juristische Verantwortlichkeit Russlands nicht aus. Ausschlaggebend ist, ob die Besatzungsbehörden reale Möglichkeiten hatten, die Bevölkerung mit Essen, Trinken und humanitären Hilfsgütern zu versorgen und ob sie die dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen haben.

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