Hinrichtung ukrainischer Kriegsgefangener durch Russen: Die Ermittlungsbehörden haben 306 Fälle untersucht

Nach den Normen des humanitären Völkerrechts erhält ein Kombattant, der seine Teilnahme an Kampfhandlungen eingestellt hat, den geschützten Status einer Person, die nicht mehr in den Kampf involviert ist (hors de combat). Dies gilt automatisch, sobald der Soldat seine Waffe niederlegt und die Bereitschaft erkennen lässt, sich zu ergeben, sich in der Macht der Gegenseite befindet oder verletzt wurde und somit physisch außerstande ist, den Kampf fortzusetzen. Von diesem Augenblick an ist er kein legitimes militärisches Ziel mehr. Dennoch verzeichnen ukrainische Strafverfolgungsorgane, Menschenrechtsorganisationen und unabhängige internationale Beobachtungs-Missionen bei den russischen Streitkräften eine systematische gegenteilige Praxis.
Eine vor kurzem dokumentierte Tötung ukrainischer Kriegsgefangener ereignete sich am 11. April 2026 unweit der Ortschaft Veretinarne im Gebiet Charkiv. Nach Auskunft des Generalstaatsanwalts nahmen russische Streitkräfte vier Soldaten einer mechanisierten Brigade der ukrainischen Armee gefangen und töteten sie. Das Verbrechen fand während der offiziell verkündeten Waffenruhe zu Ostern statt. Die Strafverfolgungsbehörden leiteten Ermittlungen ein. Die Taten der russischen Militärs wurden nach Art. 438/2 des ukrainischen Strafgesetzbuchs qualifiziert — als Verstoß gegen Gesetze und Regeln des Krieges, verbunden mit vorsätzlicher Tötung.

Das Büro des Generalstaatsanwalts gibt bekannt, dass ukrainische Strafverfolgungsbehörden mit Stand vom Mai 2026 in 306 Fällen ermitteln, in denen ukrainische Soldaten im Feld getötet wurden, nachdem sie sich ergeben hatten. Diese Fälle wurden in 116 Strafverfahren zusammengefasst. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es um Militärs geht, die getötet wurden, nachdem sie die Waffen niedergelegt hatten oder aufgrund von Verletzungen keinen Widerstand mehr leisten konnten. Die ukrainischen Kriegsgefangenen, die in der Kolonie von Olenivka ums Leben kamen, sind in dieser Statistik nicht enthalten.
Noch im Mai erklärte der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments (der Verchovna Rada) Dmytro Lubinez, dass zurzeit bereits 337 Hinrichtungen ukrainischer Soldaten bekannt seien, die in russische Gefangenschaft geraten waren. Nach seinen Worten sind Folterungen, Erniedrigungen und Hinrichtungen ukrainischer Kämpfer keine Einzelfälle, sondern Belege für eine bewusste russische Praxis. Nach Auffassung von Lubinez reicht es nicht aus, wenn internationale Partner ihre “tiefe Besorgnis” zum Ausdruck bringen. Die Welt muss entschiedene Maßnahmen ergreifen, um auf die russischen Verbrechen gegen ukrainische Kriegsgefangene zu reagieren.
Der ukrainische Sicherheitsdienst (SBU) teilte zusätzlich mit, dass mit Stand vom 15. April 2026 neun russische Militärs offiziell für verdächtig erklärt worden seien, ukrainische Kriegsgefangene getötet zu haben. Die Anklageakten gegen sieben wurden dem Gericht bereits übermittelt, und fünf Kriegsverbrecher wurden für schuldig erklärt und verurteilt.
Im Februar 2026 verkündete ein ukrainisches Gericht erstmals ein Urteil wegen Mordes an ukrainischen Kriegsgefangenen im Gebiet Kursk. Das Schevtschenko-Bezirksgericht von Kyjiv verurteilte den russischen Soldaten Vladimir Ivanov zu lebenslanger Haft. Er wurde für schuldig befunden, zwei ukrainische Kriegsgefangene erschossen zu haben. Das Verbrechen wurde am 9. Januar 2025 im Wald in der Nähe des Dorfs Gujevo im Gebiet Kursk der Russischen Föderation begangen. Den Unterlagen zufolge erschoss Ivanov gemeinsam mit anderen russischen Militärs zwei Kämpfer der ukrainischen Territorialverteidigung, Ivan Kondratjuk und Viktor Ljapota. Die ukrainischen Soldaten hatten ihre Waffen bereits niedergelegt, die Hände erhoben und leisteten keinen Widerstand, konnten also kein legitimes militärisches Ziel darstellen. Der Augenblick ihrer Tötung wurde von einer ukrainischen Drohne festgehalten. Ukrainische Militärs verfolgten die Täter und nahmen Ivanov fest. Vor Gericht räumte er seine Schuld vollständig ein. Ivanov ist bereits der dritte russische Militär, der in der Ukraine für ein derartiges Verbrechen verurteilt wurde. Außerdem verfügte das Gericht, dass Ivanov und der russische Staat 50 Millionen Hryvna an Entschädigungszahlungen für den 14-jährigen Sohn eines der ermordeten Verteidiger entrichten müssen.

Der ukrainische Menschenrechtler Andrij Jakovljev erklärte gegenüber Ukrinform, dass möglicherweise auch die höhere Kommandoführung an den Verbrechen gegen ukrainische Gefangene beteiligt ist. Seiner Auffassung nach mussten die Kommandeure und hochrangige Verantwortliche über die Handlungsweise ihrer Untergebenen orientiert sein, zumal sich solche Fälle wiederholen und recht häufig vorkommen. Wenn Tötungen von Kriegsgefangenen auf verschiedenen Ebenen festgestellt werden, wenn russische Militärangehörige öffentlich die Grausamkeit rechtfertigen und ihre Vorgesetzten solche Taten nicht unterbinden und die Schuldigen nicht bestrafen, dann zeugt dies davon, dass die verbrecherische Praxis toleriert, wenn nicht sogar informell befohlen wird.
Nach dem humanitären Völkerrecht gehört die Ermordung Kriegsgefangener zu einem der schwersten Verbrechen. Artikel 3 der Genfer Konventionen verbietet Gewalt gegen Personen, die nicht aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen. Zu dieser Kategorie gehören insbesondere Soldaten, die die Waffen niedergelegt haben, festgenommen oder verletzt wurden oder aus anderen Gründen nicht mehr imstande sind, den Kampf fortzusetzen. Speziell die Dritte Genfer Konvention fordert eine humane Behandlung von Kriegsgefangenen. Sie müssen gegen Gewalt, Einschüchterung, Erniedrigung und gesetzwidrige Tötung geschützt sein. Jegliche Handlung eines Staates, die zum Tod eines Gefangenen führt oder seine Gesundheit ernsthaft gefährdet, gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Konvention. So untersagt es das gewohnheitsmäßige humanitäre Völkerrecht, Personen anzugreifen, die sich hors de combat befinden — d. h. jene, die sich bereits in der Macht der gegnerischen Seite befinden, unbewaffnet oder verletzt sind oder eindeutig die Absicht zu erkennen gegeben haben, sich zu ergeben. Für solche Personen ist der Krieg im juristischen Sinne schon beendet; sie können kein Ziel mehr sein, sondern stehen unter Schutz.