Wie kann man Russland für die Umweltverbrechen im Schwarzen und Asovschen Meer zur Verantwortung ziehen

Analytischer Überblick zum UNO-Seerechtsübereinkommen von 1982 und seiner Anwendung in Verfahren gegen die Russische Föderation, um sie für Umweltverbrechen im Schwarzen und Asovschen Meer zur Verantwortung zu ziehen.
07. September 2022UA DE EN ES FR IT RU

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Seit Beginn des von der Russischen Föderation entfesselten großangelegten Kriegs gegen die Ukraine begehen russländische Truppen Verbrechen in der gesamten Ukraine, darunter auch in den Gewässern des Schwarzen und des Asovschen Meers. Dadurch wird dem Ökosystem des Meeres erheblicher Schaden zugefügt.

Bereits in den ersten Kriegstagen sind russländische Schiffe widerrechtlich in Territorialgewässer der Ukraine eingedrungen. Dies geschah unter Verletzung der Einfahrtsregeln in diese Gewässer, und es kommt täglich zu weiteren Verstößen gegen die Gesetze und Bestimmungen des Anrainerstaats.

Insbesondere werden von diesen Schiffen, die sich illegal in der ukrainischen Küstenregion aufhalten, Raketen abgefeuert. Manche Raketen verfehlen ihr Ziel und fallen ins Meerwasser. Da sie dabei explodieren, verursachen sie erheblichen Schaden für die lebendigen Ressourcen und das Leben im Meer.

Außerdem hat Russland die Gewässer des Schwarzen Meers – vom Bosporus bis Odesa – vermint, und später auch die des Asovschen Meers. Der Einsatz von Treibminen durch Russland bedroht die zivile Schifffahrt und Menschenleben sowie das Ökosystem nicht nur im gesamten Gewässer des Schwarzen und des Asovschen Meers, sondern auch in der Meerenge von Kertsch und denen des Schwarzen Meers.

Bereits vor dem vollen militärischen Einmarsch hat Russland ukrainische Häfen blockiert und damit eine Seeblockade errichtet, die bis heute fortbesteht.

Infolge der militärischen Aggression Russlands werden fast täglich zerstörte Schiffe und Flugapparate verzeichnet, die in den Territorialgewässern der Ukraine untergangen sind und die das Ökosystem des Schwarzen und des Asovschen Meers schädigen.

Diese Aktionen Russlands, das die Verantwortung für seine Kriegsschiffe trägt, stellen eine unmittelbare Verletzung der Normen des internationalen Seerechts dar, insbesondere des UNO-Seerechtsübereinkommen von 1982, das mit dem Bundesgesetz Nr. 30-F3 der Russischen Föderation vom 26. April 1997 ratifiziert wurde.

Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung dieses Übereinkommens wurde Russland Teilnehmerstaat und hat die Verbindlichkeit für sich anerkannt. Für Russland ist es somit in Kraft, was in Artikel 1 des Übereinkommens festgelegt ist.

Den vollständigen Text des analytischen Überblicks in ukrainischer Sprache können Sie hier herunterladen.

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