Sich in Gefangenschaft zu begeben — ist das ein Recht oder ein Verbrechen?

Ist es ein naturgegebenes Recht jedes Menschen, sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft zu begeben, oder sollte man für solche Handlungen — auch strafrechtlich — zur Verantwortung gezogen werden?
Volodymyr Javorskyj, Valentin Serdjuk07. März 2026UA DE EN FR RU

[femilda_yavorsky]

Illustration, @ KHPG

Die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat Fragen aktuell werden lassen, die zu Friedenszeiten in der Gesellschaft keine große Beachtung fanden. Eine davon ist die, ob es zulässig ist, sich freiwillig in Gefangenschaft zu begeben. Ist dies ein natürliches Recht jedes Menschen oder ist man hierfür auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen?

Artikel 430 des ukrainischen Strafgesetzbuches (im Folgenden StGB UA) legt eine strafrechtliche Verantwortung für die freiwillige Kapitulation mit folgender Gefangennahme aus Feigheit oder Kleinmut fest. Dafür ist Freiheitsentzug von sieben bis zu zehn Jahren vorgesehen. Nach Art. 12, Abschn. 5 des StGB UA gilt das als schweres Verbrechen.[1]

Von 2022 bis Juni 2024 wurden 23 Straftaten nach diesem Artikel festgehalten, wie aus statistischen Angaben hervorgeht, die die zusammenfassenden Berichte über Straftaten auflisten. Informationen über Straftaten nach Art. 430 StGB UA für 2025 und Anfang 2026 liegen dagegen nicht vor, da die Generalstaatsanwaltschaft den Zugang dazu nicht freigegeben hat.[2] Zurzeit gibt das Einheitliche Staatsregister für Gerichtsentscheidungen kein einziges Urteil nach diesem Artikel bekannt (weder Schuld— noch Freisprüche).

Die Konstruktion dieses Tatbestands legt eine Strafbarkeit einer Handlung fest, wenn ein Kriegsdienstleistender den Widerstand gegen den Feind absichtlich eingestellt hat, obwohl er die physische Möglichkeit hatte, ihn fortzusetzen, und sich in die Macht des Gegners begeben hat. Gegenstand der Straftat ist die bei den ukrainischen Streitkräften und anderen nach den ukrainischen Gesetzen geschaffenen militärischen Einheiten festgelegte Ordnung für den Kriegsdienst bei Kampfhandlungen. Ein Verstoß dagegen gilt vom Standpunkt des Staates als besonders gefährliches Verbrechen.[3]

Dennoch steht eine solche Interpretation nach unserer Auffassung im Widerspruch zu Buchstaben und Geist des humanitären Völkerrechts und des Internationalen Rechts der Menschenrechte (im Folgenden IRM). Diese garantieren das Recht, sich in Gefangenschaft zu begeben, sein Leben zu retten und stellen dies nicht aufgrund des Vorliegens oder Fehlens weiterer Umstände in Frage.

So beginnt die Straftat damit, dass der Widerstand mit dem Ziel, sich in Gefangenschaft zu begeben, eingestellt wird[4], und das Verbrechen selbst gilt als begangen, sobald der Militärdienstleistende sich in die Macht des Gegners begeben hat (der Zeitpunkt, von dem ab er als Kriegsgefangener nach Art. 5 der Genfer Konvention über den Umgang mit Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 gilt).[5] Sich in Kriegsgefangenschaft zu begeben erfüllt nur dann den Tatbestand eines Verbrechens, wenn es „freiwillig“.[6] [7] erfolgt. Ein weiteres objektives Merkmal des Verbrechens ist das Bestehen der physischen Möglichkeit des Soldaten, den Widerstand fortzusetzen.

Zu den Kriterien der Möglichkeit, Widerstand zu leisten, gehören

  1. die physische Möglichkeit, Widerstand zu leisten (unverletzt, nicht traumatisiert, nicht bis zur Bewusstlosigkeit erschöpft zu sein);
  2. Munition für die eigenen Waffen oder die der Gruppe;
  3. dies folgt auch aus einem der Prinzipien des humanitären Völkerrechts, dem „Prinzip der Verhältnismäßigkeit“, d. h. der Möglichkeit, Widerstand gegen den Aggressor mit verhältnismäßigen Mitteln zu leisten.[8]

Die subjektive Seite des Verbrechens schließt die Schuld in Form einer unmittelbaren Absicht ein, wenn dem Schuldigen bewusst ist, dass seine Handlungen oder Unterlassungen ihn in Gefangenschaft bringen werden und er dies will. Außerdem gehören zum subjektiven Aspekt auch spezielle Motive — Feigheit oder Kleinmut, wovon ausdrücklich in dem Artikel die Rede ist.[9] [10]

Bei einer buchstäblichen Auslegung dieser Bestimmungen müsste man dem Gegner Widerstand entgegensetzen bis zum eigenen Tod, um sich keines schweren Verbrechens schuldig zu machen.

Humanitäres Völkerrecht und Internationale Menschenrechte

Das humanitäre Völkerrecht schließt allgemeinmenschliche Regeln der Moral und Humanität ein und ruft auch dazu auf, ein Gleichgewicht im Widerspruch zwischen „militärischer Notwendigkeit und Humanität“ zu finden.[11] Bei einem militärischen Konflikt gelten sowohl das humanitäre Völkerrecht als auch die nationale Gesetzgebung, die ersterem nicht widersprechen darf. Die Genfer Konventionen enthalten keine konkrete Norm, die es Staaten verbieten würde, im Strafrecht eine Verantwortlichkeit dafür vorzusehen, dass man sich im Krieg in Gefangenschaft begibt. Dennoch geht nach unserer Überzeugung das humanitäre Völkerrecht in gleichem Maße von der Pflicht aus, einerseits Personen in Gefangenschaft zu nehmen, die sich ergeben, und andererseits einer Person das Recht zu garantieren, sich in Gefangenschaft zu begeben. Mit anderen Worten, diese Dinge hängen zusammen, sofern die Verpflichtung, jemanden gefangen zu nehmen, dem Recht der Person entspricht, sich in Gefangenschaft zu begeben. Wenn man der Auffassung ist, dass eine Person kein Recht hat, sich in Gefangenschaft zu begeben, könnte es demnach auch keine Verpflichtung geben, sie gefangen zu nehmen.

Wenn es jedoch kriminalisiert wird, sich freiwillig in Gefangenschaft zu begeben, schränkt dies andererseits objektiv das Recht des Menschen auf Leben ein. Solche Einschränkungen sind möglich, allerdings müssen diese dem internationalen Recht entsprechen und notwendig und verhältnismäßig sein. Auf diese Weise nimmt das Internationale Menschenrecht Einfluss auf die angemessene Anwendung deshumanitären Völkerrechts, wenn das Gleichgewicht zwischen militärischen Erwägungen und humanitären Problemen gestört ist, und zwar zugunsten letzterer. Wenn es alternative Methoden gibt, um militärische Ziele zu erreichen, verlangt das humanitäre Völkerrecht, dass die Staaten solche auswählen, die humanitäre Prinzipien am wenigsten verletzen, insbesondere im Bereich des Schutzes von Menschenleben. Deshalb sind bei einer Einschätzung der Taten eines Militärdienstleistenden nicht nur die Möglichkeit, Widerstand zu leisten, zu beachten, sondern auch die Zweckmäßigkeit des Widerstandes in den konkreten Kampfbedingungen. Mit anderen Worten, es kommt hier mehr darauf an, ob die Tatsache, dass sich jemand in Gefangenschaft begeben hat, schlimmere Folgen hatte als den möglichen Tod des Soldaten. Das Leben eines Menschen ist nach der ukrainischen Verfassung eines der höchsten konstitutionellen Werte, und dies muss offensichtlich beachtet werden, wenn man das Recht auf Leben zugunsten anderer öffentlicher Interessen einschränkt. Es trifft zu, dass der Soldat seinem Land gegenüber verpflichtet ist, es zu verteidigen, aber das heißt nicht, dass er sein Leben opfern muss, denn er ist verpflichtet zu kämpfen, nicht aber zu sterben.[12]

Der Staat kann nicht deshalb für die Verletzung der Menschenrechte verantwortlich gemacht werden, weil diese dem Staat oder einem seiner Agenten zugeschrieben werden kann, sondern weil der Staat nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um eine konkrete Verletzung zu verhindern.[13] Somit kann der Staat für die Wahrscheinlichkeit, dass ein Leben verloren geht, zur Verantwortung gezogen werden, weil er seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Erfüllung und Gewährleistung eines konkreten Rechts nicht nachgekommen ist. Der Staat ist natürlich nicht für den Tod der Soldaten durch feindliche Kombattanten verantwortlich, aber dafür, dass er keine erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, damit diese Soldaten nicht in eine Situation gerieten, die zwangsläufig zum Verlust ihres Lebens führt. [14]

Internationale Erfahrung

Sich in Kriegsgefangenschaft zu begeben ist in den meisten Ländern nicht strafbar. Allerdings kann man disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden.

Die Russische Föderation hat erst im Herbst 2022 eine analoge strafrechtliche Verantwortung dafür eingeführt, dass sich jemand in Gefangenschaft begibt (352-1).[15] Aber selbst dort gibt es die Möglichkeit, der Strafe zu entgehen, wenn das Vergehen zum ersten Mal begangen wurde. Damit verhält sich der Staat hier milder als in der Ukraine.

In den USA werden Fragen, die mit der Kriegsgefangenschaft zusammenhängen, ausführlicher im Verhaltenskodex von US-Militärangehörigen behandelt.[16] Dies ist ein ethisches Dokument und schreibt in Art. 6 vor, die Umstände der Gefangennahme zu untersuchen. Dagegen sieht das Strafgesetz der USA (Title 18 — crimes and criminal procedure[17]) unmittelbar keine strafrechtliche Verantwortung dafür vor, dass sich jemand freiwillig in Gefangenschaft begibt.[18]

In Israel wird diese Frage von einem Dokument rein ethischen Charakters behandelt, und zwar in „The Spirit of the IDF“[19], das keine strafrechtliche Verantwortung für solche Handlungen vorsieht.

Schlussfolgerung

Das Recht auf Leben ist unveräußerlich, und das Recht, sich in Gefangenschaft zu begeben ist ein daraus abgeleitetes Recht. Dieses Recht ist vom internationalen Recht anerkannt und durch die Ukrainische Verfassung garantiert, Andererseits fordert das humanitäre Völkerrecht von den Staaten, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um Menschenleben zu schützen.

Die strafrechtliche Verantwortung dafür, dass sich jemand freiwillig in Gefangenschaft begibt, verbietet es, dies unter gewöhnlichen Umständen zu tun und sein Leben zu bewahren. Der vorgesehene Straftatbestand stellt erhöhte Ansprüche an die objektiven Umstände, unter denen sich ein Soldat in Gefangenschaft begeben und straffrei ausgehen kann. Häufig machen die objektiven Umstände der Kampfhandlungen diesen Schritt nicht erforderlich. Das internationale Recht verlangt indes, dass der Staat das Menschenrecht auf Leben einschränken darf, um andere wichtige Interessen zu schützen.

Im Hinblick darauf empfehlen wir, die strafrechtliche Verantwortung dafür, dass sich jemand freiwillig in Gefangenschaft begibt, abzuschaffen oder wesentlich zu revidieren und die Verantwortlichkeit davon abhängig zu machen, wie schwerwiegend die unmittelbaren Folgen sind (z. B. der Tod anderer Soldaten), die im Ergebnis der Gefangennahme eingetreten sind.

Die Autoren des Textes V. M. Javoskyj, Programmdirektor des Zentrums für bürgerliche Freiheiten, V. M. Serdjuk, Jurist und Analyst des Zentrums für bürgerliche Freiheiten, Aspirant des Jaroslav-Mudryj Lehrstuhls für Internationales Recht NJuU


[1] Art. 430, Abschn. 5 Art. 12 Strafgesetzbuch der Ukraine: Gesetz der Ukraine vom 5.4.2001. Nr. 2341-III. Vidomosti Verchovnoji Rady Ukrainy. 2001.

[2] Über registrierte Straftaten und die Ergebnisse ihrer vorgerichtlichen Untersuchung. Büro des Generalstaatsanwalts.

[3] Mizhnarodne gumanitarne pravo na zachysni vijskovopolonenjgj zapitannja pobratymiv — vidpovidi pravnykiv: navtschalnyj posibnyk (Das humanitäre Völkerrecht zum Schutz des Kriegsgefangenen: Fragen von Kollegen, Antworten von Juristen. Lehrbuch). Elektr. Ausgabe. J. B. Kuryljuk u. a., Red. V. S. Nikiforenka, Chmelnyzkyj. Verlag HADPSU, 2024, S. 41.

[4] Wenn z. B. ein Militärdienstleistender vor dem Feind die Waffe niederlegt, ohne sie einzusetzen, gibt er dem Gegner zu verstehen, dass er sich in Gefangenschaft begeben will (er zeigt eine weiße Flagge, hebt die Hände, gibt mündliche Erklärung ab, dass er sich gefangen nehmen lassen will), er verlässt mit oder ohne Waffe den Standort der eigenen Truppen und begibt sich in die Stellungen des Feindes, verbleibt auf dem Kampfplatz, als wäre er verwundet oder tot, in Erwartung der Gefangennahme, während sich seine Einheit auf neue Positionen begibt.

[5] Mizhnarodne gumanitarne pravo na zachysni vijskovopolonenjgj zapitannja pobratymiv — vidpovidi pravnykiv: navtschalnyj posibnyk (Das humanitäre Völkerrecht zum Schutz des Kriegsgefangenen: Fragen von Kollegen, Antworten von Juristen. Lehrbuch). Elektr. Ausgabe. J. B. Kuryljuk u. a., Red. V. S. Nikiforenka, Chmelnyzkyj. Verlag HADPSU, 2024, S. 42.

[6] Freiwilligkeit besagt, dass die Person, die sich in Gefangenschaft begeben hat, dies auf eigenen Wunsch und unter Bedingungen getan hat, unter denen sie die Möglichkeit hatte, die Gefangenschaft zu vermeiden und den Widerstand gegen den Feind fortzusetzen, wenngleich um den Preis ihres eigenen Lebens.

[7] Mizhnarodne gumanitarne pravo na zachysni vijskovopolonenjgj zapitannja pobratymiv — vidpovidi pravnykiv: navtschalnyj posibnyk (Das humanitäre Völkerrecht zum Schutz des Kriegsgefangenen: Fragen von Kollegen, Antworten von Juristen. Lehrbuch). Elektr. Ausgabe. J. B. Kuryljuk u. a., Red. V. S. Nikiforenka, Chmelnyzkyj. Verlag HADPSU, 2024, S. 42.

[8] Ebd. S. 43.

[9] Feigheit ist das Gefühl von Unruhe, Angst oder Panik vor dem Feind, es ist die Folge der Angst des Soldaten um sein Leben in einer gefährlichen Situation. Kleinmut ist das Fehlen einer stabilen Geisteshaltung, Mangel an Entschlossenheit, Tapferkeit, sie charakterisiert die Willensschwäche des Soldaten, ein geringes Niveau seiner moralisch-psychologischen Eigenschaften.

[10] Mizhnarodne gumanitarne pravo na zachysni vijskovopolonenjgj zapitannja pobratymiv — vidpovidi pravnykiv: navtschalnyj posibnyk (Das humanitäre Völkerrecht zum Schutz des Kriegsgefangenen: Fragen von Kollegen, Antworten von Juristen. Lehrbuch). Elektr. Ausgabe. J. B. Kuryljuk u. a., Red. V. S. Nikiforenka, Chmelnyzkyj. Verlag HADPSU, 2024, S. 43.

[11] Russell Buchan. (March, 2018). The Rule of Surrender in International Humanitarian Law. Israel Law Review. Vol. 51. Issue 1. p. 8.

[12] Solomon S. Targeted killings and the soldiers’ right to life. ILSA Journal of International & Comparative Law. -Vol. 14:1. 2007. Pp. 107-109

[13] Ebd., S. 111

[14] Ebd., S. 114-115

[15] Strafgesetzbuch der Russischen Föderation Vikiteka. (zuletzt abgerufen am 27.02.2026) [russischsprachige Quelle].

[16] Code of Conduct. Jackson State University.

[17] Title 18 — crimes and criminal procedure.

[18] Die Paragraphen 2387 und 2388 des Akts enthalten sehr ähnliche Konstruktionen gesellschaftlich gefährlicher Handlungen, die potentiell als ein „Freiwilliges Sich-Gefangennehmenlassen“ bewertet werden könnten.

[19] Art. C (24) The Spirit of the IDF.

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