Gericht in Den Haag erlässt Haftbefehl gegen Putin. Stellungnahme von T4P

Die Initiative „Tribunal für Putin“ begrüßt den Haftbefehl gegen Vladimir Putin und Maria Lvova-Belovaja. Sie ruft alle Regierungen dazu auf, die Umsetzung dieses Beschlusses zu unterstützen, und appelliert an die ukrainische Regierung, das Römische Statut zu ratifizieren.
28. März 2023UA DE EN ES FR IT RU

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Die Initiative „Tribunal für Putin“ begrüßt die Entscheidung des 2. Internationalen Strafgerichtshofs (IStGh), einen Haftbefehl gegen Vladimir Putin und Maria Lvova-Belova, die Beauftragte für Kinderrechte in Russland, auszustellen. Grund dafür ist die Beschuldigung, illegal ukrainische Kinder deportiert zu haben, was nach dem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen darstellt. Dies ist ein außergewöhnlicher Vorgang im internationalen Strafrecht. Denn erstmals wird der Staatschef eines Landes, das ständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat ist und eines der größten Atomarsenale in der Welt besitzt, eines internationalen Verbrechens beschuldigt.

Wir sind dem Staatsanwalt und den Richtern des IStGH dankbar dafür, dass sie die Ideale der internationalen Strafjustiz standhaft verteidigen. Das gibt Millionen Ukrainern die Hoffnung, dass jene, die die Ukraine mit Schmerz und Leid überzogen haben, ohne Zweifel einer gerechten Bestrafung entgegensehen.

Wir rufen den IStGH dazu auf, auch weiterhin alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Genozid zu verfolgen und zu bestrafen. Das ukrainische Volk hofft darauf, dass die Morde und Folterungen von Zivilpersonen in Butscha, Isjum und anderen Städten und Dörfern der Ukraine, die Ermordung ukrainischer Kriegsgefangener in Olenivka, die umfangreichen Angriffe auf die kritische Infrastruktur des Landes, die erniedrigenden Prozeduren der Filtration in den zeitweilig besetzten Gebieten der Ukraine und andere Untaten, die Staatsbürger der Russischen Föderation begangen haben, der Aufmerksamkeit des IStGH nicht entgehen werden.

Diese historische Entscheidung wäre nicht möglich gewesen, wenn es keine enge Kooperation zwischen dem IStGH und den ukrainischen Staatsorganen, ausländischen Staaten, Menschenrechtsorganisationen und allen Menschen guten Willens gegeben hätte, die sich für die Wiederherstellung der Gerechtigkeit einsetzen.

Die Organisationen der Initiative „Tribunal für Putin“ rufen alle Staaten, für die der Haftbefehl des IStGH gegen Vladimir Putin und Maria Lvova-Belova verbindlich ist, dazu auf, das IStGH bei der Umsetzung des Beschlusses mit allen nur möglichen Mitteln zu unterstützen.

Diese Entscheidung räumt auf mit dem Mythos, dass der IStGH politisiert und ineffizient sei. In der ukrainischen Politik wird damit häufig die Ablehnung der Ukraine, das Römische Statut zu ratifizieren, erklärt. Daher appellieren wir an die ukrainische Regierung, so bald wie möglich alle für die Ratifizierung des Römischen Statuts notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

„Tribunal für Putin“ erinnert daran, dass der IStGH ein „Gericht der letzten Instanz“ darstellt, das nach dem Prinzip der Komplementarität vorgeht. Das heißt, er übernimmt ein Verfahren nur dann, wenn ein Staat es nicht durchführen will oder nicht kann. Die ursprüngliche Verpflichtung, internationale Verbrechen zu verfolgen und zu ahnden, liegt bei den Staaten. Daher appellieren wir an die ukrainischen Sicherheitsorgane, an Staatsanwaltschaft und Gerichte, weiterhin alles für eine effiziente Verfolgung und Bestrafung jener russischen Staatsbürger zu tun, die auf ukrainischem Territorium internationale Verbrechen verübt haben.

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