Ukrainische Nobelpreisträgerin: „Die Ukraine muss das Römische Statut so schnell wie möglich ratifizieren“

Die Ukraine hat das Römische Statut bereits am 20. Januar 2000 unterschrieben, jedoch bis heute nicht ratifiziert.
17. Dezember 2022UA DE EN ES FR IT RU

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Die Ukraine muss das Römische Statut, das der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zugrunde liegt, so schnell wie möglich ratifizieren. Dies erklärte Oleksandra Matvijtschuk, die Leiterin des „Zentrums für bürgerliche Freiheiten“, das in diesem Jahr den Friedensnobelpreis erhielt, in einem Interview mit Radio Svoboda.

„Wir vernehmen die Kritik unserer internationalen Partner, dass wir dafür plädieren, ein besonderes Tribunal wegen des Aggressionskriegs zu schaffen, selbst aber unseren Verpflichtungen nicht vollständig nachgekommen seien und das Römische Statut des IStGH nicht ratifiziert hätten. Ich weiß, was unsere Staatsorgane darauf antworten. Ich verstehe diese Argumente, aber als Menschenrechtlerin vertrete ich die Position, dass wir das Römische Statut ratifizieren müssen“, erklärte sie.

Nach Einschätzung von Oleksandra Matvijtschuk bringt die Ratifizierung dieses Dokuments der Ukraine mehrere Vorteile.

„Erstens bekäme die Ukraine dadurch zusätzliche Rechte, die uns jetzt nicht zustehen (da wir jetzt nur verpflichtet sind, mit der Ermittlung zu kooperieren). Wir haben uns selbst um Hilfe an den IStGH gewandt, aber wir haben nicht die gleichen Rechte wie die anderen Mitglieder. Zum anderen gäbe es uns einen wesentlichen Impuls, unsere nationale Gesetzgebung anzupassen“, betonte die Leiterin des Zentrums für bürgerliche Freiheiten.

Allerdings werde es nicht einfach sein, die ukrainische Regierung von der Notwendigkeit dieses Schritts zu überzeugen.

Die Ukraine hat das Römische Statut bereits am 20. Januar 2000 unterschrieben, es allerdings nicht ratifiziert, obwohl sie nach der Einigung über das Assoziierungsabkommen mit der EU 2014 dazu ausdrücklich verpflichtet ist.

Das Römische Statut lässt zu, dass ein Staat die Zuständigkeit des Gerichtshofs in bestimmten Angelegenheiten auch ohne Ratifizierung anerkennt. Er muss nur eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Ukraine hat dies getan und die Zuständigkeit des IStGH in zwei Fragen durch Erklärungen ihres Außenministeriums anerkannt, und zwar am 17. April 2014 in Bezug auf die Majdan-Verfahren und am 8. September 2015 im Hinblick auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auf ukrainischem Territorium.

Ende Mai erklärte der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros Andrij Smirnov in einem Interview mit Radio Svoboda, dass die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine einstweilen nicht aktuell sei, da dies eine potentielle Bedrohung für ukrainische Militärs bedeuten würde.

„Ich würde zumindest während des Kriegs, bis zum Sieg der Ukraine, die Ratifizierung des Römischen Status vertagen. Denn nach dem Römischen Statut könnten andernfalls bei den speziellen zuständigen Organen im Ausland zahlreiche Anträge des Aggressor-Staats wegen angeblicher (ich betone — angeblicher) Verbrechen eingehen, die unsere Truppen begangen haben sollen. Und gerade der IStGH wäre dann verpflichtet, all diese Fälle zu prüfen“, so der Stellvertretende Leiter des Präsidialbüros.

Wenig später unterstrich auch der Justizminister Denys Maljuska in einem Kommentar gegenüber Radio Svoboda, dass bis Kriegsende eine Ratifizierung des Römischen Statuts für die Ukraine nicht in Frage komme. Nach seinen Worten werde eine sofortige Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine „hinsichtlich der Zuständigkeit für uns praktisch nichts ändern“. Deshalb sei eine Verschiebung der Ratifizierung dieses Dokuments unbedenklich.

Ende März hat die juristische Gemeinschaft der Ukraine eine Informationskampagne gestartet, um zur Ratifizierung des Römischen Statuts des IStGH aufzurufen. Auch Human Rights Watch hob Ende April hervor, wie wichtig es für die Ukraine sei, dieses Dokument zu ratifizieren.


Quelle des ukrainischen Originals: Radio Svoboda.

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