Lager mit humanitären Hilfsgütern unter Attacke

Im Laufe des massiven russischen Angriffs auf Kyjiv vom 2. Juli wurde ein Lager des Ukrainischen Roten Kreuzes zerstört. Dort wurden humanitäre Güter und Ausrüstung aufbewahrt, die zur Unterstützung von Menschen dienen sollten, die Schäden durch den Krieg erlitten hatten. Wie die Organisation mitteilt, sind 320.000 Einheiten an Hilfsgütern im Wert von über 79 Millionen Hryvna verbrannt. Das war nicht der erste Fall, in dem die humanitäre Infrastruktur in der Ukraine durch russische Einschläge beschädigt oder vernichtet wurde. Hier ist auch an weitere bekannte Attacken auf Lager, Büros und Anlagen von Organisationen, die Zivilisten unterstützen, zu erinnern.
Was im Lager aufbewahrt wurde
Zum Zeitpunkt des Angriffs wurden in den gemieteten Räumlichkeiten humanitäre Güter für Nothilfe für Personen gelagert, die durch den Krieg zu Schaden gekommen waren. Ein Teil dieser Vorräte wurde nach Bombardierungen verwendet — etwa wenn es darum ging, eingeschlagene Fenster kurzfristig abzudichten und die Menschen mit Decken und Schlafeinrichtungen, Hygieneartikeln oder anderen dringend notwendigen Dingen zu versorgen.
Zerstört wurden Generatoren, Wärmepumpen, Krankentragen, Defibrillatoren, Ultraschallgeräte, Patientenmonitore und weitere Ausrüstung. Einen großen Teil der Güter hatte die Ukraine durch den Europäischen Mechanismus für Zivilschutz erhalten.
In dem Lager befand sich außerdem die strategische Reserve des Ukrainischen Roten Kreuzes. Sie wurde eingesetzt, um Folgen von Angriffen zu beheben, bei Bränden, Evakuierungen und anderen Notfällen. Ein LKW für den Transport von Hilfsgütern wurde ebenfalls beschädigt.
Dieses Lager war eines der wichtigsten logistischen Zentren des Ukrainischen Roten Kreuzes. Es versorgte humanitäre Projekte in mehreren ukrainischen Regionen.


Weitere Fälle von Zerstörungen der humanitären Infrastruktur in der Ukraine
Am 8. Mai 2023 berichtete das Ukrainische Rote Kreuz von Schädigungen seiner humanitären Anlagen in Odesa und im Gebiet Mykolajiv. In Odesa waren durch eine Rakete Lagerräume von 1000 Quadratmetern vernichtet worden. Nach dem Einschlag brach dort ein Feuer aus, und sämtliche humanitären Güter im Lager wurden ein Raub der Flammen. Wegen dieses Verlustes stellte die Gebietsorganisation von Odesa die Ausgabe humanitärer Hilfe und die Arbeit an einigen ihrer Projekte in der Region vorübergehend ein. Am selben Tag berichtete die Organisation auch von den Folgen des Beschusses im Gebiet Mykolajiv, der am 7. Mai stattgefunden hatte. Dort wurde ein mobiles Feldlazarett des Roten Keuzes vom Gebiet Mykolajiv beschädigt. Ein Teil der medizinischen Ausrüstung, der technischen Geräte und Möbel konnte nicht mehr verwendet werden. Die Mitarbeiter und Freiwilligen des Ukrainischen Roten Kreuzes blieben unverletzt. Zugleich gab die Organisation bekannt, dass seit Beginn der Vollinvasion bereits 25 ihrer Gebäude beschädigt oder vollständig zerstört worden waren — Büros, Lagerräume und Stützpunkte.

Im Mai 2023 berichtete auch die internationale Organisation Projekt HOPE von Schäden an ihren Lagern. Russische Raketenangriffe in den Gebieten Odesa und Cherson hatten zwei ihrer Lager mit ihren Hilfsgütern schwer beschädigt. Darunter waren Generatoren sowie medizinische und Hygiene-Artikel. Mitarbeiter von Project Hope kamen nicht zu Schaden.

Bei dem russischen Angriff in der Nacht auf den 31. Juli wurde das Lager der litauischen Hilfsorganisation Blue/Yellow, die die Ukraine unterstützt, vollständig zerstört. Wie die “Evropejskaja pravda” unter Verweis auf den litauischen Sender LRT mitteilt, erlitten auch die benachbarten Häuser schwere Schäden.

Am 20. Mai 2026 zerstörte ein russischer Angriff das Lager in Dnipro, das vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge angemietet worden war. Die UNHCR teilte mit, dass durch die Attacke zwei Mitarbeiter des Lagers getötet und etwa 900 Paletten mit Hilfsgütern und Baumaterialien zur Instandsetzung von Wohnraum im Wert von über einer Million US-Dollar vernichtet wurden. Das waren Decken, Schlafmatten, Hygieneartikel und Materialien zur Notfallreparatur beschädigter Häuser. Diese Hilfsgüter waren für bedürftige Binnenflüchtlinge und Bewohner frontnaher Gebiete bestimmt.
Die UNHCR bezeichnete diesen Schlag als ersten dieser Art gegen eines ihrer Objekte seit Beginn der Vollinvasion. Die Organisation berichtete auch von zunehmenden Risiken für humanitäre Mitarbeiter — ein paar Tage zuvor waren zwei deutlich gekennzeichnete humanitäre UN-Konvois in den Gebieten Dnipropetrovsk und Cherson von Drohnen attackiert worden.

Am 25. Mai 2026 kam die humanitäre UN-Infrastruktur in Dnipro erneut zu Schaden. Das Welternährungsprogramm (WFP) gab bekannt, dass sein Lager, das für humanitäre Operationen verwendet wird, von einer ballistischen Iskander-Rakete getroffen wurde. Zur Zeit des Angriffs lagerten dort Lebensmittel für Menschen, die in Frontnähe leben. Nach Einschätzung des WFP hätten sie ausgereicht, um 130.000 Personen zu unterstützen. Der Wert beläuft sich auf etwa 1,4, Mio. US-Dollar. Mitarbeiter des WFP kamen nicht zu Schaden.

Die Charkiver Menschenrechtsgruppe (ChPG) hatte früher bereits Angriffe auf Objekte humanitärer Hilfe und auf Evakuierungskolonnen geschildert. In der Untersuchung von T4P wurden in den ersten Monaten der Vollinvasion 42 solcher Fälle verzeichnet, darunter der Beschuss von Zentren zur Ausgabe humanitärer Hilfsgüter, von Evakuierungsbussen und humanitären Konvois.
Daten von T4P
Im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 7. Juli 2026 hat T4P wiederholt Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verzeichnet. Es handelte sich um Angriffe auf Objekte humanitärer Hilfe und auf Evakuierungskolonnen sowie um Behinderungen humanitärer Hilfslieferungen und von Zivilisten, die Regionen verlassen wollten, in denen ihr Leib und Leben in Gefahr waren. Nach Angaben von T4P wurden all diese Taten mutmaßlich von russischen Streitkräften begangen.
Die dokumentierten Fälle weisen Merkmale folgender Kriegsverbrechen auf:
- Angriff auf ein Lager mit humanitären Hilfsgütern, einen humanitären Konvoi, eine humanitäre Mission oder einen humanitären Korridor während eines bewaffneten Konflikts — Art. 8(2)(b)(iii) des Römischen Statuts. T4P hat 101 solcher Fälle dokumentiert.
- Behinderung humanitärer Missionen bei der Lieferung von Wasser und Essen, sowie Vernichtung von Lebensmittel- und Trinkwasservorräten — Art. 8(2)(b)(xxv) des Römischen Statuts. T4P hat 44 solcher Fälle dokumentiert.
Internationale Dimension
Das internationale humanitäre Recht sieht den Schutz von Personal vor, das an humanitären Operationen beteiligt ist. Das 1. Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention bestimmt, dass dieses Personal zu respektieren und zu schützen ist. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zählt vorsätzliche Angriffe auf Personal, Objekte, Materialien, Gruppen oder Transporte, die der humanitären Hilfe dienen, zu Kriegsverbrechen, sofern sie als zivile Objekte unter rechtlichem Schutz stehen.
Bei jedem konkreten Fall muss die Ermittlung klären, ob das Objekt Ziel der Attacke war, ob es durch den Angriff auf ein anderes Ziel zu Schaden kam, welche Waffen eingesetzt wurden, ob sich militärische Ziele in der Nähe befanden und ob die angreifende Partei Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden für Zivilisten zu minimieren. Aber das Faktum der Zerstörung eines Lagers mit humanitärer Hilfe muss separat dokumentiert werden: Das ist nicht nur die Schädigung von Eigentum, sondern der Verlust von Hilfe, die für Personen gedacht war, die von Kriegsfolgen betroffen waren.
Das gilt ebenso für Freiwilligen-Organisationen. Ihre Büros, Lager, Fahrzeuge und Ausrüstung werden häufig für Evakuierungen genutzt, für die Lieferung von Medikamenten, taktischer Medizin, von Lebensmitteln, Baumaterialien oder nach Angriffen, um den Opfern Hilfe zu leisten. Wenn solche Objekte beschädigt oder zerstört wären, hat das Auswirkungen auf Personen, die auf diese Hilfe angewiesen sind.
Außerdem fordert das humanitäre Völkerrecht von den Konfliktparteien, militärische Ziele und zivile Objekte zu unterscheiden. Angriffe dürfen sich nur gegen militärische Ziele richten; zivile Objekte dürfen keine Angriffsziele sein. Diese Regel ist im gewöhnlichen internationalen humanitären Recht und im 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen festgehalten.
Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, humanitäre Lagerräume, Objekte der Wasser-, Wärme- und Stromversorgung bleiben zivile Objekte, wenn sie nicht in einer Weise Einsatz finden, die sie zu militärischen Zielen macht. Das Internationale Rote Kreuz hält fest, dass zivile Infrastruktur, insbesondere Wohnraum, medizinische Einrichtungen, Schulen, Kraftwerke und Wasserversorgungssysteme vor den Folgen von Kampfhandlungen zu schützen sind.