Erschreckendes Urteil gegen ukrainischen Zivilisten, der aus dem von Russland besetzten Melitopol entführt wurde

Der staatliche Aggressor erklärt legitime Angriffe auf besetztem Gebiet auf seine illegitimen Amtspersonen sowie Kollaborateure zu „Terrorakten“ und veranstaltet Schauprozesse mit vorher feststehendem Ergebnis.
Halya Coynash 14. Januar 2026UA DE EN ES FR RU

Артем Малишев та російський суд. Колаж РІА Південь

Artem Malyschev

Ein russisches Gericht hat Artem Malyschev zu 27 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, zweieinhalb Jahre, nachdem der damals noch 38-jährige Ukrainer unweit von seiner Arbeitsstelle im besetzten Melitopol festgenommen worden war. Das Urteil ist ungewöhnlich hart, zumal die russischen „Ermittler“ keine weiteren Mitglieder der angeblichen „Terror-Organisation“ ausfindig gemacht haben, in der Malyschev nach ihren eigenen Behauptungen vor allem eine Hilfsfunktion ausgeübt hat.

Artem Malyschev (geb. 24.11.1984) wurde am 22. Juni 2023 entführt. Fünf Minuten vor Beginn des Arbeitstags war er mit dem Fahrrad zu einer Apotheke in der Nähe gefahren und dann einfach verschwunden.

Lange Zeit hatten seine Familie und Freunde keine Ahnung, was mit ihm geschehen war. Sie gaben bekannt, dass er verschwunden sei, und baten alle, die etwas wüssten, mit ihnen in Kontakt zu treten. Selbst als klar geworden war, dass er in Gefangenschaft geraten war, verging noch fast ein Jahr, bis sich herausstellte, was man ihm zur Last legte. Dabei hatte Russland ihn bereits wenige Tage nach der Entführung in seine berüchtigte „Liste von Terroristen und Extremisten“ aufgenommen.

Es ist nicht bekannt, wo er ungefähr ein halbes Jahr lang festgehalten wurde, bis er ins Gefängnis ins besetzte Mariupol gebracht wurde. Die Zeit, in der jemand „incommunicado“ (ohne Kontakt zur Außenwelt) und ohne offiziellen Status gehalten wird, wird gewöhnlich genutzt, um falsche „Aussagen“ durch Folter zu erpressen. Die überwiegende Mehrheit dieser „gerichtlichen Verfolgungen“, wie auch das Verfahren von Malyschev, gleichen mehr einem gewaltsamen Verschwindenlassen als einer „Verhaftung“. Sie verstoßen gegen internationales Recht, weil russisches Recht auf besetztem Territorium angewendet wird, sowie durch die Zwangsdeportation ukrainischer Bürger auf russisches Territorium. Die Russische Föderation gewährt den Ukrainern nicht den geringsten Anschein eines fairen Verfahrens.

Offiziell wurde die Anklageschrift dem Südlichen Militärbezirksgericht Rostov am 19. November 2024 übermittelt, einen Tag vor Malyschevs 40. Geburtstag. Da es nur wenige Verhandlungstage gab, ist davon auszugehen, dass Malyschev einige oder sogar alle fünf Anklagepunkte abgestritten hat. Er wurde eines „geplanten Terrorakts“ (Art. 205 Abs. 2 StGB RF), der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ (Art. 205.4, Abs. 2) und „der Absolvierung von Schulungen mit dem Ziel, terroristische Aktivitäten zu begehen“ (Art. 205.3) bezichtigt. Außerdem gab es Anklagepunkte wegen Sprengstoffen nach Art. 222.1 Abs. 4 und Art. 223.1 Abs. 3.

Es heißt, Malyschov habe nach verdächtig langer Zeit („von August bis Ende November 2022“) den Vorschlag eines Vertreters der Militärspionage der Ukraine akzeptiert, “in eine Terror-Organisation einzutreten und darin mitzuwirken“.

Hier hatte er angeblich die Aufgabe, Ziele zu observieren, die die „Führer und Organisatoren“ der Terror-Gruppe bestimmt hatten. Er sollte Sprengstoff und notwendige Bestandteile für dessen Herstellung transportieren und aufbewahren, ferner sollte er sich unmittelbar — durch eine Sprengung — an einem vom Aggressor-Staat als solchen bezeichneten „Terrorakt“ beteiligen. Andere nichtidentifizierte Personen hatten angeblich ebenfalls Sprengstoff transportiert und aufbewahrt und als Ziel einen Kollaborateur bestimmt. Den russischen Besatzern zufolge handelte es sich um den „Leiter der staatlichen Straßenagentur“ (vermutlich Ivan Mironov).

Malyschev sei Ende Oktober — Anfang November 2022 in einem Haus in Melitopol aufgetaucht, habe den Sprengstoff übernommen, an einen anderen Ort gebracht und ihn seitdem aufbewahrt. Im April 2023 soll er eine Videoinstruktion zu seiner Detonation erhalten haben. Das diente vermutlich als Begründung für die Anklage wegen „Schulung“ in terroristischer Tätigkeit.

Nachdem er angeblich vom 20. Mai bis 13. Juni 2023 Mironovs Auto observiert hatte, soll Malyschev am 13. Juni den Sprengstoff unter dem Auto angebracht haben. Mironov habe diesen entdeckt und die Besatzungsorgane unterrichtet, die ihn entschärften. Hier sei angemerkt, dass die von Russland eingesetzten Besatzungsbeamten sich durchaus darüber im Klaren sind, wie sehr sie verhasst sind. Der Kollaborateur Jevhen Balyzkyj, eingesetzt als „Leiter“ des besetzten Gebiets Zaporizhzhia, beklagte noch im August 2023, dass sie alle gezwungen seien, Überlebenstrainings zu absolvieren und ihre Fahrzeuge sorgfältig auf das Vorhandensein von Sprengstoff zu kontrollieren. Diese Personen sind völlig legitime Ziele, und die Versuche des Aggressor-Staats, solche Angriffe als „Terrorismus“ zu deklarieren, sind absurd.

Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Malyschev „in flagranti“ gefasst worden wäre und ebenso wenig Hinweise darauf, dass man ihn „identifiziert“ hätte. Dies zeigt sich schon an den divergierenden Daten: Im Gerichtsgutachten wird behauptet, Malyschev sei am 5. Juli 2023 „festgenommen“ worden, d. h. zwei Wochen, nachdem er bereits unter Umständen verschwunden war, die eindeutig auf eine Entführung hindeuten.

Das Urteil wurde am 26. Dezember 2023 durch den „Richter“ Denis V. Stepanov verkündet. Artem Malyschev wurde zu 27 Jahren Haft in einer Kolonie im strengen Vollzug verurteilt. Die ersten fünf Jahre sind in einem Gefängnis zu verbüßen, das die härtesten Bedingungen in sämtlichen russischen Strafvollzugseinrichtungen aufweist. Zusätzlich wurde eine erhebliche Geldstrafe in Höhe von 700.000 Rubeln verhängt.

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