Die von T4P erstellte Statistik der Datenbank zu Kriegsverbrechen

Unsere Datenbank ist eine der größten Datensammlungen über den Krieg in der Ukraine. Hier werden mutmaßliche Kriegsverbrechen verzeichnet, die wir feststellen konnten. Diese Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit. Die tatsächliche Anzahl verschiedener Arten von Verbrechen ist wahrscheinlich sehr viel höher als sich verifizieren lässt. Wird einmal täglich aktualisiert.

Statistische Angaben zum 01. November 2025


Sumy Region

Kategorien


VerlusteZahl der FälleZahl der Opfer

Tod eines Menschen

297 535

Verletzung oder anderer gesundheitlicher Schaden

707 1988

Vergewaltigung

3 3

Verletzung anderer Rechte

20 35

Verschwindenlassen eines Menschen

17 23
ObjekttypZahl der Fälle

Geschäfte, Tresore und andere Geschäftsobjekte

686

Öffentliche Organisationen

1

Bildungseinrichtungen

277

Regierungsgebäude

201

Wohngebäude

2151

Verkehrsinfrastruktur

54

Ackerland, Wälder usw.

149

Krankenhäuser

114

Unterhaltungsbetriebe

88

Tempel

41

Objekt der lebenserhaltenden Infrastruktur

617

Historische Denkmäler

14

Brücken

15

Fahrzeuge

635

Humanitärer Konvoi

1
Vorfall Zahl der Fälle

Artilleriebeschuss oder Bombardement

5684

Beschuss aus Schusswaffen

67

Sprengstoffdetonation

89

Beschädigung durch ein Fahrzeug

6

Folter, unmenschliches Verhalten, Anschlag auf die Menschenwürde

14

Verschwindenlassen

15

Illegale Freiheitsberaubung

9

Besetzung eines Zivilgebäudes

27

Einsatz der Zivilbevölkerung als lebendigen Schutzschild

4

Aneignung des Eigentums von Zivilpersonen

36

Mord an einer Zivilperson

27

Vorsätzliche Körperverletzung einer Zivilperson

2

Angriff ein Depot humanitärer Hilfe, einen humanitären Konvoi, eine humanitäre Mission oder einen Korridor

2

Ökologische Katastrophe infolge von Beschuss

28

Vergewaltigung

3
Rechtliche Qualifizierung nach dem Römischen Statut des Internationalen StrafgerichtshofsZahl der Fälle

Beschädigung oder Zerstörung von historischen Denkmälern, Krankenhäusern, religiösen Einrichtungen, Institutionen der Bildung, Wissenschaft und Kunst (Artikel 8 (2) (b) (ix))

507

Beschuss einer Ortschaft ohne Folgen (Artikel 8 (2) (b) (v))

5

Angriff auf ein Zivilobjekt (Artikel 8 (2) (b) (ii))

1434

Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum (Artikel 8 (2) (b) (iv))

4018

Zerstörung oder Aneignung von Eigentum in großem Ausmaß (Artikel 8 (2) (a) (iv))

103

Mord an einer Zivilperson mit einer Schusswaffe oder auf andere Weise (Artikel 7(1)(a) oder 8(2)(a)(i))

44

Vorsätzliche Körperverletzung einer Zivilperson (Artikel 8(2) (a) (iii))

12

Gewaltsames Verschwindenlassen eines Menschen (Artikel 7 (1) (i))

20

Folter und unmenschliche Behandlung von Zivilisten oder Militärs (Artikel 7(f) oder 8(2)(a)(ii))

20

Angriff auf humanitäre Hilfe, einen humanitären Konvoi, eine humanitäre Mission oder einen Korridor (Artikel 8 (2) (b) (iii))

4

Tod eines Menschen infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

247

Verletzung infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

673

Verletzung infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

137

Plünderung einer eingenommenen Ortschaft (Artikel 8 (2) (b) (xvi)))

13

Ein Einsatz von Waffen, die zu übermäßigen Schädigungen oder zu unnötigem Leiden von Menschen führen, die wahllose Zerstörungen bewirken oder nach internationalen Abkommen verboten sind – die Raketenwerfer „Smertsch“, „Solnzepjok“ und „Buratino“ sowie Streubomben und Phosphorbomben (Artikel 8 (2) (b) (xx ))

37

Vergewaltigung (Artikel 8 (2) (b) (xxii))

3

Einsatz eines Objekts oder von Menschen als lebendige Schutzschilde (Artikel 8 (2) (b) (xxiii))

4

Einsatz von Chemiewaffen, darunter Phosphorbomben (Artikel 8(2)(b)(xvii) oder 8(2)(b)(xviii)))

1

Illegale Festnahme und Freiheitsberaubung einer Zivilperson oder eines Wehrdienstleistenden (Artikel 7(1)(e))

12

Angriff auf die Menschenwürde einer Zivilperson oder eines Wehrdienstleistenden (Artikel 8 (2) (b) (xxi))

2

Verminung bewohnter Ortschaften oder einzelner ziviler Objekte, die Anwendung fernzündbarer Minensysteme (Artikel 8 (2) (b) (xx))

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