Die von T4P erstellte Statistik der Datenbank zu Kriegsverbrechen

Unsere Datenbank ist eine der größten Datensammlungen über den Krieg in der Ukraine. Hier werden mutmaßliche Kriegsverbrechen verzeichnet, die wir feststellen konnten. Diese Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit. Die tatsächliche Anzahl verschiedener Arten von Verbrechen ist wahrscheinlich sehr viel höher als sich verifizieren lässt. Wird einmal täglich aktualisiert.

Statistische Angaben zum 19. April 2026


Sumy Region

Kategorien


VerlusteZahl der FälleZahl der Opfer

Tod eines Menschen

363 648

Verletzung oder anderer gesundheitlicher Schaden

962 2708

Vergewaltigung

3 3

Verletzung anderer Rechte

24 101

Verschwindenlassen eines Menschen

30 36
ObjekttypZahl der Fälle

Geschäfte, Tresore und andere Geschäftsobjekte

1021

Öffentliche Organisationen

1

Bildungseinrichtungen

315

Regierungsgebäude

264

Wohngebäude

3192

Verkehrsinfrastruktur

77

Ackerland, Wälder usw.

191

Krankenhäuser

137

Unterhaltungsbetriebe

103

Tempel

49

Objekt der lebenserhaltenden Infrastruktur

691

Historische Denkmäler

17

Brücken

15

Fahrzeuge

1084

Humanitärer Konvoi

3
Vorfall Zahl der Fälle

Artilleriebeschuss oder Bombardement

8394

Beschuss aus Schusswaffen

68

Sprengstoffdetonation

98

Beschädigung durch ein Fahrzeug

6

Folter, unmenschliches Verhalten, Anschlag auf die Menschenwürde

14

Verschwindenlassen

27

Illegale Freiheitsberaubung

12

Besetzung eines Zivilgebäudes

27

Einsatz der Zivilbevölkerung als lebendigen Schutzschild

4

Aneignung des Eigentums von Zivilpersonen

36

Mord an einer Zivilperson

27

Vorsätzliche Körperverletzung einer Zivilperson

2

Gewaltsame Massendeportation nach Russland

1

Angriff ein Depot humanitärer Hilfe, einen humanitären Konvoi, eine humanitäre Mission oder einen Korridor

2

Ökologische Katastrophe infolge von Beschuss

29

Vergewaltigung

3

Verletzung der Menschenwürde

1
Rechtliche Qualifizierung nach dem Römischen Statut des Internationalen StrafgerichtshofsZahl der Fälle

Beschädigung oder Zerstörung von historischen Denkmälern, Krankenhäusern, religiösen Einrichtungen, Institutionen der Bildung, Wissenschaft und Kunst (Artikel 8 (2) (b) (ix))

590

Beschuss einer Ortschaft ohne Folgen (Artikel 8 (2) (b) (v))

5

Angriff auf ein Zivilobjekt (Artikel 8 (2) (b) (ii))

1487

Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum (Artikel 8 (2) (b) (iv))

6371

Zerstörung oder Aneignung von Eigentum in großem Ausmaß (Artikel 8 (2) (a) (iv))

104

Mord an einer Zivilperson mit einer Schusswaffe oder auf andere Weise (Artikel 7(1)(a) oder 8(2)(a)(i))

48

Vorsätzliche Körperverletzung einer Zivilperson (Artikel 8(2) (a) (iii))

20

Gewaltsame Massendeportation nach Russland (Artikel 7 (1) (d), 8 (2) (a) oder 8 (2) (b))

1

Gewaltsames Verschwindenlassen eines Menschen (Artikel 7 (1) (i))

35

Folter und unmenschliche Behandlung von Zivilisten oder Militärs (Artikel 7(f) oder 8(2)(a)(ii))

23

Angriff auf humanitäre Hilfe, einen humanitären Konvoi, eine humanitäre Mission oder einen Korridor (Artikel 8 (2) (b) (iii))

6

Tod eines Menschen infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

310

Verletzung infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

903

Verletzung infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

171

Plünderung einer eingenommenen Ortschaft (Artikel 8 (2) (b) (xvi)))

13

Ein Einsatz von Waffen, die zu übermäßigen Schädigungen oder zu unnötigem Leiden von Menschen führen, die wahllose Zerstörungen bewirken oder nach internationalen Abkommen verboten sind – die Raketenwerfer „Smertsch“, „Solnzepjok“ und „Buratino“ sowie Streubomben und Phosphorbomben (Artikel 8 (2) (b) (xx ))

37

Vergewaltigung (Artikel 8 (2) (b) (xxii))

3

Einsatz eines Objekts oder von Menschen als lebendige Schutzschilde (Artikel 8 (2) (b) (xxiii))

4

Einsatz von Chemiewaffen, darunter Phosphorbomben (Artikel 8(2)(b)(xvii) oder 8(2)(b)(xviii)))

1

Illegale Festnahme und Freiheitsberaubung einer Zivilperson oder eines Wehrdienstleistenden (Artikel 7(1)(e))

12

Angriff auf die Menschenwürde einer Zivilperson oder eines Wehrdienstleistenden (Artikel 8 (2) (b) (xxi))

3

Verminung bewohnter Ortschaften oder einzelner ziviler Objekte, die Anwendung fernzündbarer Minensysteme (Artikel 8 (2) (b) (xx))

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