Die von T4P erstellte Statistik der Datenbank zu Kriegsverbrechen

Unsere Datenbank ist eine der größten Datensammlungen über den Krieg in der Ukraine. Hier werden mutmaßliche Kriegsverbrechen verzeichnet, die wir feststellen konnten. Diese Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit. Die tatsächliche Anzahl verschiedener Arten von Verbrechen ist wahrscheinlich sehr viel höher als sich verifizieren lässt. Wird einmal täglich aktualisiert.

Statistische Angaben zum 12. Oktober 2025


Dnipropetrovsk Region

Kategorien


VerlusteZahl der FälleZahl der Opfer

Tod eines Menschen

163 399

Verletzung oder anderer gesundheitlicher Schaden

492 2201
ObjekttypZahl der Fälle

Geschäfte, Tresore und andere Geschäftsobjekte

523

Öffentliche Organisationen

9

Bildungseinrichtungen

224

Regierungsgebäude

106

Wohngebäude

1214

Verkehrsinfrastruktur

121

Ackerland, Wälder usw.

45

Krankenhäuser

76

Unterhaltungsbetriebe

47

Tempel

42

Objekt der lebenserhaltenden Infrastruktur

704

Historische Denkmäler

10

Brücken

1

Fahrzeuge

422

Humanitärer Korridor

1
Vorfall Zahl der Fälle

Artilleriebeschuss oder Bombardement

4168

Beschuss aus Schusswaffen

1

Sprengstoffdetonation

16

Mord an einer Zivilperson

1

Angriff ein Depot humanitärer Hilfe, einen humanitären Konvoi, eine humanitäre Mission oder einen Korridor

3
Rechtliche Qualifizierung nach dem Römischen Statut des Internationalen StrafgerichtshofsZahl der Fälle

Beschädigung oder Zerstörung von historischen Denkmälern, Krankenhäusern, religiösen Einrichtungen, Institutionen der Bildung, Wissenschaft und Kunst (Artikel 8 (2) (b) (ix))

330

Beschuss einer Ortschaft ohne Folgen (Artikel 8 (2) (b) (v))

40

Angriff auf ein Zivilobjekt (Artikel 8 (2) (b) (ii))

367

Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum (Artikel 8 (2) (b) (iv))

3195

Zerstörung oder Aneignung von Eigentum in großem Ausmaß (Artikel 8 (2) (a) (iv))

1

Mord an einer Zivilperson mit einer Schusswaffe oder auf andere Weise (Artikel 7(1)(a) oder 8(2)(a)(i))

2

Vorsätzliche Körperverletzung einer Zivilperson (Artikel 8(2) (a) (iii))

1

Angriff auf humanitäre Hilfe, einen humanitären Konvoi, eine humanitäre Mission oder einen Korridor (Artikel 8 (2) (b) (iii))

3

Tod eines Menschen infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

159

Verletzung infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

480

Verletzung infolge von Beschuss (Artikel 8 (2) (b) (iv))

1

Ein Einsatz von Waffen, die zu übermäßigen Schädigungen oder zu unnötigem Leiden von Menschen führen, die wahllose Zerstörungen bewirken oder nach internationalen Abkommen verboten sind – die Raketenwerfer „Smertsch“, „Solnzepjok“ und „Buratino“ sowie Streubomben und Phosphorbomben (Artikel 8 (2) (b) (xx ))

64

Verminung bewohnter Ortschaften oder einzelner ziviler Objekte, die Anwendung fernzündbarer Minensysteme (Artikel 8 (2) (b) (xx))

1