Die von T4P erstellte Statistik der Datenbank zu Kriegsverbrechen
Rechtliche Qualifizierung nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Vorsätzliche Körperverletzung einer Zivilperson (Artikel 8(2) (a) (iii))
Statistische Angaben zu 29. Mai 2023